Drucksache - DS/0126/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Einpflanzung in
die vorgesehenen Baumscheiben der sich derzeit noch in Kübeln befindlichen
Bäume in der Nostitzstraße Sorge zu tragen. Begründung: Auf der östlichen Seite der Nostitzstraße (zwischen Riemannstraße und Gneisenaustraße) stehen seit mehr als 10 Jahren Bäume in provisorischen Betonkübeln, die keine Verbindung zwischen Baumwurzel und eigentlichem Erdreich zulassen. Mehrere Bäume sind schon eingegangen, da Bäume für die Kübel zu groß werden. Nur der lobenswerte Einsatz einiger Anwohner, die im Sommer regelmäßig gießen, hält die Bäume am Leben. Die Betonkübel sind aber definitiv zu klein, ein Absterben der Bäume daher unumgänglich. Dieses Dauerprovisorium stellt ein beschämendes Bild für den gesamten Kiez dar. Die noch in Kübeln stehenden Bäume müssen also ins Erdreich
eingebracht werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob eine
Einpflanzung in die vorgesehenen Baumscheiben der sich derzeit noch in Kübeln
befindlichen Bäume in der Nostitzstraße
möglich ist und falls nicht, ob und welche Alternativen möglich sind. Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, nach Möglichkeiten zu
suchen, fehlende Bäume zu ersetzen. Der BVV ist bis zur Aprilsitzung zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob eine
Einpflanzung in die vorgesehenen Baumscheiben der sich derzeit noch in Kübeln
befindlichen Bäume in der Nostitzstraße
möglich ist und falls nicht, ob und welche Alternativen möglich sind. Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, nach Möglichkeiten zu
suchen, fehlende Bäume zu ersetzen. Der BVV ist bis zur Aprilsitzung zu berichten. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text
siehe Anlage! Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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