Drucksache - DS/0041/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen
Stellen des Arbeitsamts und des Senats dafür einzusetzen, dass den Beziehern
von Arbeitslosengeld II oder der Grundsicherung (SGB XII) eine
Weihnachtsbeihilfe für 2006 in Höhe von 80,00 EUR für den Haushaltsvorstand und
60,00 EUR für Haushaltsangehörige gewährt wird und dafür die entsprechenden
Mittel bereit gestellt werden. Das Bezirksamt wird weiter beauftragt, bei der Aufstellung
des nächsten Haushaltsplans des Landes Berlins eine entsprechende
Weihnachtsbeihilfe zu berücksichtigen und mit den Jobcentern alle für die
Auszahlung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen. Das BA soll in der BVV-Sitzung im Januar 2007 über die
Anzahl der Anträge und Höhe der Auszahlungen berichten. Begründung: 1.
Die
Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung - RSV), das auch auf die Regelleistungen
des § 20 SGB II übertragen wurde, sehen leider vor, dass die im BSHG
aufgeführten einmaligen Leistungen, wie die Weihnachtsbeihilfe, nicht mehr
gewährt werden. Der erforderliche Mehraufwand für das Weihnachtsfest oder
Geschenke für Angehörige (Kinder) kann auch nicht angespart werden, weil sonst
andere notwendige Anschaffungen und Reparaturen nicht mehr möglich wären. 2.
Weihnachten
ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Ereignis, dem besonders Kinder
entgegen fiebern. Für Beziehern von ALG II stellt es eine besondere Härte dar,
ihren Kindern kein Weihnachtsfest gestalten zu können. Weihnachten ist für
viele Menschen der Abschluss des Jahres, eines der wichtigsten Bestandteile der
religiösen Erziehung, mindestens aber ein bedeutendes Familienfest. Im Jahre
2005 haben deshalb andere Kommunen, zum Teil unter Mitwirkung der Jobcenter,
Weihnachtsbeihilfen gewährt. 3.
Die
zuständigen Stellen sind a) der Berliner Senat und b) das Arbeitsamt als
Auszahlungsstelle für Hartz-IV-Empfänger und c) das Bezirksamt selbst als
Auszahlungsstelle für Bezieher der Grundsicherung. 4.
Mit
diesem Beschluss weist die BVV zugleich und vor allem Gesetzgeber und
Sozialgerichte ausdrücklich auf einen Missstand hin, der seit dem Fehlen eines
Rechtsanspruchs auf Beihilfen dieser Art besteht. Die soziale Frage ist der
Dreh- und Angelpunkt bei der Bekämpfung der extremen Rechten und daher zentrale
Aufgabe aller Demokraten. Missstände wie dieser bilden den Nährboden, auf dem
sich rechtradikales Gedankengut auszubreiten vermag. Das kann nicht oft und
nicht deutlich genug betont werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
DS/0041/III wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und
Beschäftigung und Job Center (ff) überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der Antrag DS/0041/III wird in der
folgend geänderten Fassung angenommen Betr.: Verbesserungen der
Lebensumstände von Bezieherlnnen von ALG Il und Grundsicherung Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, 1.. unter Einflussnahme des Bezirksamtes im Rahmen der Trägervertretung
auf folgendes hinzuwirken: - Bereitstellung von
qualifizierten Personal zur
Verbesserung der Betreuung der Kundinnen und Kunden, sowie das Personal mit
befristeten Arbeitsverträgen weiter zu beschäftigen, damit der erreichte
Wissensstand im JobCenter nicht wieder verloren geht, -Verzahnung
der vom Bezirk definierten Bedarfe hinsichtlich der Verbesserung der sozialen
Infrastruktur, der Bildungssituation, des Wohnumfeldes usw., soweit diese
zusätzlich und gemeinnützig sind, mit der Maßnahmenplanung des JobCenters, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung
bzgl. der verschiedenen Eingliederungsmaßnahmen (z.B. Überprüfung der
vorgeschriebenen Qualifizierungsanteile), - Maßnahmen zur Gewährleistung der
künftig möglichst vollständigen
Ausschöpfung des Eingliederungstitels, 2. folgende
Forderungen gegenüber dem Senat von Berlin zu stellen: - jährliche Anpassung der
in der AV Wohnen festgelegten Mietobergrenzen für die Übernahme von Mietkosten
an die reale Mietenentwicklung, insbesondere die Entwicklung der Mietnebenkosten,
-
Gesetzliche Änderungen, die über eine Zusammenfassung der verschiedenen
Leistungen die Etablierung eines ÖBS für
schwer Vermittelbare und andere Zielgruppen ermöglichen, wobei der
Personenkreis jeweils von Ländern bzw. Kommunen zu definieren ist. 3, den Senat
aufzufordern, über eine Bundesratsinitiative auf folgende Änderungen
hinzuwirken: - Erhöhung der Regelsätze für die
Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft (mindestens Anpassung in Höhe der
Preissteigerungen seit Inkrafttreten des SGB
Il und SGB XII) von gegenwärtig 345 € für den Haushaltsvorstand in
Anlehnung an die Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Deutschland
in einem ersten Schritt auf 420 € anzuheben sowie künftig jährliche Anpassung
an die tatsächliche Preisentwicklung, - Erweiterung der
einmaligen Leistungen im Gesetz, also Sonderbeihilfe in besonderen Lebenslagen
und Weihnachtsbeihilfe (in Höhe von 80,00 EUR für den Haushaltsvorstand und
60,00 EUR für Haushaltsangehörige). - attraktivere
Hinzuverdienstmöglichkeiten, - Erhöhung der
Rentenansprüche aus den Bezugszeiten des ALG II, -
Gesetzliche Änderungen, die über eine Zusammenfassung der verschiedenen
Leistungen die Etablierung eines ÖBS für
schwer Vermittelbare und andere Zielgruppen ermöglichen, wobei der Personenkreis
jeweils von Ländern bzw. Kommunen zu definieren ist. Der BVV soll bis zu
ihrer Oktobersitzung berichtet werden, Begründung erfolgt
mündlich Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0041/III vom 18.10.2007 wird zur Kenntnis
genommen. (Text, s.
Anlage) Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
DS/0041/III wird in die Ausschüsse für Soziales und Gesundheit und
Beschäftigung und Job Center (ff) überwiesen. Der
Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt dem federführenden Ausschuss
die Drucksache zur Kenntnis zu nehmen. Ausschuss
für Beschäftigung und Job Center Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes zur DS/0041/III vom 18.10.2007 wird zur Kenntnis
genommen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
|||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 90298-0
Postanschrift
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin