Auszug - Bericht "alte Feuerwache"
Der Ausschuss begrüßt die Ankündigung von BezStRin Frau Borkamp, regelmäßig Liegenschaften vorzustellen, bei denen in naher Zukunft Änderungen anstehen.
Der Mietvertrag aus 1987 endet 2020 und vor dem Hintergrund der Liegenschaftspolitik müsse gesehen werden, wie mit der Liegenschaft weiter umgegangen werden kann. Das Kinder- und Jugendzentrum als Hauptnutzer mit 5.500 qm ist an einem Erhalt des Standortes durch Miete oder Kauf oder Erbbau interessiert. Allerdings kann die nach den aktuellen Richtlinien zu ermittelnde Miete nicht aufgebracht werden. Nach dem Mietvertrag werden mtl. 1.222 ? Miete gezahlt. Nach einem Wertgutachten aus dem Jahr 2009 wären für das ganze Gebäude 22.000 ?/Monat fällig. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Wertsteigerung läge der Mietpreis (Bodenwert 5,5 Mio ?, Gebäudewert 750 Tsd. ?) aktuell noch höher. Unter dieser Prämisse sei ein Verhandlungsergebnis nicht in Sicht. Würde die Liegenschaft verkauft, ist mit einem Erlös von ca. 7 Mio. ? zu rechnen. Eine Vergabe in Erbbaupacht sei nicht möglich, da sich das Kinder- und Jugendzentrum im Gebäude befindet und sale und lease back Geschäfte mit freien Trägern nicht zulässig sind.
Auf Nachfrage berichtet BezStRin Frau Borkamp, dass der Mietvertrag eine Erhöhung der Miete nicht vorsehe und heute eine Vergabe unter dem Verkehrswert nicht mehr möglich ist. |
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