Auszug - Kartierung des Gewerbes im Wrangelkiez - Vorstellung durch den WrangelkiezRat  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ordnungsamt
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Frau Ursula Mahnke, Mitglied im WrangelkiezRat (http://www.wrangelkiezrat.de), der aus dem QM Wrangelkiez hervorgegangen ist, stellt die dem Ausschuss vorliegende Kartierung (s. Anlage) vor.

 

Mit der Kartierung, die im Rahmen einer Hausarbeit durch Studierende erstellt wurde, soll die Dynamik durch den Tourismus in Bezug auf die Dichte der Gastronomie aufgezeigt werden.

 

Besonders darauf hingewiesen wird auf die Verdrängung bestehender Ladengeschäfte und die Umwandlung zu Gunsten von auf Tourismus ausgerichteter "Billig-Gastronomie" mit Außennutzung, in deren Folge Gewerbemieten und die Verdichtung durch Gastronomie steigen und die Belastung für Bewohner*innen durch Vermüllung und Lärm zunehmen.

Des Weiteren wird die Außennutzung sehr problematisch gesehen, da die Gehwege für Fußgänger*innen kaum noch zu benutzen sind und sich die Problemlage im Sommer massiv verschärft.

Hierzu berichtet Herr Wenz, dass nach den Prüfkriterien der Straßenlandsondernutzungsverordnung eine Gehwegmindestbreite von 1,5 m einzuhalten sind und bestätigt die Beobachtungen deutlicher Überschreitungen, insbesondere nach 22 Uhr.

 

Gefordert wird, dass neuer Leerstand nicht mit Gastronomie bestückt wird!

 

Auf Nachfrage berichtet BezStR Herr Dr. Beckers, dass aufgrund eines Urteils aus Worms für den Graefekiez eine Kartierung gemacht wurde. Ferner sei zu beobachten, dass über kurze Mietverträge versucht werde, Gewerbetreibende heraus zu drängen. Es sei beabsichtigt, zusammen mit BezStR Herrn Panhoff, einen Brief an die Eigentümer zu versenden, in dem mitgeteilt wird, dass Umwandlungen nicht mehr genehmigt werden. Allerdings müsse hierfür Rechtssicherheit gegeben sein, denn nach §15 Baunutzungsverordnung kann Gastronomie in Wohngebieten unterbunden werden, wenn sie nicht mehr gebietstypisch ist. In Mischgebieten ist dies nicht möglich.

Hinsichtlich der Außennutzung sei zu überlegen, ob das Ordnungsamt die Sondernutzung verschärft, oder ob ein Gebiet mit Akzeptanz der Bevölkerung als Schwerpunkt über einige Wochen kontrolliert wird. Nach 22 Uhr solle die Polizei gerufen werden, oder der Zustand müsse rechtssicher dokumentiert werden. 

 

BezStR Herr Dr. Beckers und Herr Wenz berichten auf Nachfrage zur Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt, dass es zum Graefekiez konkrete Vereinbarungen gäbe und Beantragungen von neuer Gastronomie vorgelegt würden. Eine frühere Regelung, nach der jeder Antrag geprüft wurde, konnte personell nicht mehr aufrechterhalten werden. Hinsichtlich des Wrangelkiezes sei eine analoge Vereinbarung denkbar, wenn festgestellt sei, dass die Gebiete planungsrechtlich vergleichbar sind.

 

Auf Nachfrage eines Gastes nach einer Auflistung, welche Art von Läden erwünscht seien, wird berichtet, dass diese Daten bisher nicht erhoben wurden. BezStR Herr Dr. Beckers ergänzt, dass solch eine Liste auch für das Stadtplanungsamt wünschenswert wäre.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss werden die absoluten Zahlen aus der Kartierung nachgereicht.

 

 
 

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