Auszug - Wandgemälde an Häusern schützen
BezStRin Frau Borkamp erläutert, dass die Wandbilder zumeist an privaten Gebäuden angebracht seien. Ein Eingriff sei juristisch sehr schwer und schnell mit Entschädigungszahlungen verbunden. Herr Düspohl regt an, vom Bauamt rechtzeitig informiert zu werden, um entsprechende Wandbilder zumindest dokumentieren und archivieren zu können. Im Ausschuss besteht überwiegend Konsens, gemäß dem Antrag zunächst festzustellen, welche Wandbilder geschützt bzw. dokumentiert werden sollen.
Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (Gegen CDU), den Antrag anzunehmen.
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