Auszug - Mietwucher nach § 5 WiStGB - Wie kann das Wohnungsamt tätig werden. Gast: BStR Mildner-Spindler  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 25.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

BezStR Herrn Mildner-Spindler erläutert zunächst, dass die Wohnungsämter in den Bezirken aufgelöst wurden und der Bereich Wohnen im Bürgeramt integriert ist

BezStR Herrn Mildner-Spindler erläutert zunächst, dass die Wohnungsämter in den Bezirken aufgelöst wurden und der Bereich Wohnen im Bürgeramt integriert ist.

 

Ferner wird berichtet, dass ein Schreiben von Senator Müller an die Bezirksbürgermeister*in, in dem auf die Neufassung des § 5 WiStGB hingewiesen wird, indirekt als Aufforderung tätig zu werden interpretiert wird. Inder damit begonnen Diskussion, auch um das Zweckentfremdungsverbot, wird dargestellt, dass das dafür notwenige Personal nicht vorhanden ist. Zu den Überlegungen, wo  die Kontrolle anzusiedeln ist (Bau- und Wohnungsamt, Ordnungsamt, Bereich Wohnen oder Regionalisierung) hat sich das Bezirksamt für den Bereich Wohnen ausgesprochen und deutlich gemacht, dass für diese Aufgabe entsprechendes Personal erforderlich und vom Land bereitgestellt werden muss.

 

In der weiteren Debatte wird dargestellt, dass die Nachweishürden derart hoch sind, dass kaum Aussicht auf Erfolg besteht. Soweit bereits Verfahren eingeleitet wurden, wird seit Jahren auf Entscheidungen des OVG gewartet.

 

 
 

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