Auszug - Planungen der UFA auf dem Baufeld Flottwellpromenade (Gleisdreieck) Hier: Votum des Ausschusses
Zum TOP liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor (s. Anlage). Herr Dr. Schulz erläutert den Zusammenhang zwischen dem
B-Plan VI-140 und den Regelungen des Städtebaulichen Rahmenvertrages
Gleisdreieck bezüglich der Teilbebauungspläne. In diesem Sinne ist es zulässig, das Vorhaben der UFA als
die mögliche Fortsetzung der Bebauungsplanung (VI-140) einzuschätzen. Er
unterstrich, dass sich die grundsätzliche Zulässigkeit auch aus der Tatsache
ergibt, dass mit der verringerten GFZ (von 3,5 auf 2,5) eine wesentlich
geringere Bauhöhe und Baumasse vorgesehen ist. Baurechtlich sei eindeutig, dass
das Vorhaben nach § 34 BauGB genehmigungsfähig ist. Bezüglich der Bürgerbeteiligung unterstützt er die Forderung
des Antrags. Frau Petersen versicherte, dass die Vivico wegen der
Verringerung der GFZ keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung erheben wird
und in Zusammenarbeit mit der AG und der Parkgenossenschaft Gleisdreieck sowie
dem Bezirksamt eine angemessene Beteiligung der BürgerInnen sicherstellt. Dies
wird zeitnah mit der Erarbeitung des Bauantrags erfolgen. Nach einer Auszeit erklärt die Fraktion DIE LINKE: Der Antrag wird unter folgenden Bedingungen zurückgezogen:
2. Im Zeitraum der
Erarbeitung der Baugenehmigung ist zum bestehenden Städtebaulichen Vertrag
(Stand Sept. 2005) ein Nachtrag zwischen den Vertragsparteien zu schließen,
welcher regelt, dass Vivico auf eine max. GFZ von 3,5 für das Grundstück,
welches künftig für das Vorhaben der UFA vorgesehen ist, verzichtet.
Der Ausschuss, das BA und die Vivico akzeptieren diese
Bedingungen und werden danach verfahren. Bei Einhaltung dieser Bedingungen stimmt der
Ausschuss einem Genehmigungsverfahren nach § 34 BauGB für das Vorhaben der UFA
auf dem Baufeld Flottwellpromenade (Gleisdreieck) einstimmig zu. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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