Auszug - Planungen der UFA auf dem Baufeld Flottwellpromenade (Gleisdreieck) Hier: Votum des Ausschusses  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtplanung und Bauen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 05.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

Zum TOP liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor (s. Anlage).

 

Herr Dr. Schulz erläutert den Zusammenhang zwischen dem B-Plan VI-140 und den Regelungen des Städtebaulichen Rahmenvertrages Gleisdreieck bezüglich der Teilbebauungspläne.

In diesem Sinne ist es zulässig, das Vorhaben der UFA als die mögliche Fortsetzung der Bebauungsplanung (VI-140) einzuschätzen. Er unterstrich, dass sich die grundsätzliche Zulässigkeit auch aus der Tatsache ergibt, dass mit der verringerten GFZ (von 3,5 auf 2,5) eine wesentlich geringere Bauhöhe und Baumasse vorgesehen ist. Baurechtlich sei eindeutig, dass das Vorhaben nach § 34 BauGB genehmigungsfähig ist.

Bezüglich der Bürgerbeteiligung unterstützt er die Forderung des Antrags.

 

Frau Petersen versicherte, dass die Vivico wegen der Verringerung der GFZ keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung erheben wird und in Zusammenarbeit mit der AG und der Parkgenossenschaft Gleisdreieck sowie dem Bezirksamt eine angemessene Beteiligung der BürgerInnen sicherstellt. Dies wird zeitnah mit der Erarbeitung des Bauantrags erfolgen.

 

Nach einer Auszeit erklärt die Fraktion DIE LINKE:

 

Der Antrag wird unter folgenden Bedingungen zurückgezogen:

  1. Das BA und die Vivico gewährleisten eine angemessen und zeitnahe Beteiligung der BürgerInnen.

2.      Im Zeitraum der Erarbeitung der Baugenehmigung ist zum bestehenden Städtebaulichen Vertrag (Stand Sept. 2005) ein Nachtrag zwischen den Vertragsparteien zu schließen, welcher regelt, dass Vivico auf eine max. GFZ von 3,5 für das Grundstück, welches künftig für das Vorhaben der UFA vorgesehen ist, verzichtet.

  1. Über die weitere planungsrechtliche Verfahrensweise bei allen Baufeldern auf dem Gleisdreieck berät der Ausschuss im Januar 2009 gemeinsam mit der Vivico und dem Bezirksamt.

 

Der Ausschuss, das BA und die Vivico akzeptieren diese Bedingungen und werden danach verfahren.

Bei Einhaltung dieser Bedingungen stimmt der Ausschuss einem Genehmigungsverfahren nach § 34 BauGB für das Vorhaben der UFA auf dem Baufeld Flottwellpromenade (Gleisdreieck) einstimmig zu.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin