Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In Fortsetzung der seit vielen Jahren im Bezirk beförderten Behindertenpolitik wird das Bezirksamt ersucht:
Die jährliche Durchführung einer Sonder-BVV mit behindertenpolitischem Thema bzw. eines behindertenpolitischen Forums auch weiterhin konstruktiv zu unterstützen und dabei die im Bezirk auf diesem Gebiet tätigen Vereine und Betroffenenvertretungen als "Experten in eigener Sache" einzubeziehen.
Der zuletzt am 03.12.2003 der BVV öffentlich gemachte Bericht zur Lage der Behinderten im Bezirk ist fortzuschreiben, zu präzisieren sowie durch einen Maßnahmeplan zu ergänzen und der BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Dabei sollen folgende Punkte u.a. Berücksichtigung finden:
Auf der Grundlage des Berichtes ist nach dem Vorbild des "Maßnahmeplanes Barrierefreies Friedrichshain" ein behindertenpolitischer Plan zu entwickeln, der die erforderlichen Konsequenzen aufzeigt, die Verantwortlichkeiten in den einzelnen Bezirksamt-Bereichen festlegt, den möglichen Realisierungszeitraum und den notwendigen Finanzbedarf benennt und unter Berücksichtigung der Haushaltslage klare Prioritäten setzt. Alle Abteilungen sollen aufzeigen, in welchen Bereichen Verbesserungen der Situation von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Verwaltung und des Bezirkes erreicht werden konnten sowie welche (kurz-, mittel- und langfristige) Ziele und Maßnahmen angestrebt werden.
Verbände und Vereine des Bezirkes sollen einbezogen werden, um u.a. eine Einschätzung zur Verbesserung sowie konkrete Defizite zu benennen.
Der Begriff der Barriefreiheit ist dabei im umfassenden Sinne zu definieren (Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen, barrierefreie Umwelt, Kommunikation, Bildung, Beschäftigung)
Grundlage der Planung soll - bei den auf den Bezirk anwendbaren Vorgaben - die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sein.
Der Plan ist regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) unter Einbeziehung des Behindertenbeirates zu evaluieren.
Abschließendes Ziel der behindertenpolitischen Planung durch das Bezirksamt muss es sein, dass behindertenpolitische Aspekte immer vor Beginn aller Planungen und Maßnahmen der Bezirksamts-Bereiche in die Überlegungen einbezogen werden ("disability mainstreaming").
Der Bericht zur Lage der Behinderten im Bezirk (aus dem Jahre 2003) ist bezüglich der darin aufgezeigten Defizite nach Sozialräumen sowie im Hinblick auf ihre mögliche Beseitigung zu präzisieren. Dazu gehören u.a.:
- Begleitdienste (S. 4)
- Rb-Wohnungen (S. 7)
- Betreute Wohnformen (S. 8 und 9)
- Geschützte Arbeitsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen (S.9)
- Integrationsplätze in Kitas freier Trägerschaft (S.11)
- VHS (S. 13)
- Erhebung zu Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen (S. 15)
- Kürzungen der Behindertenhilfe/ Unmöglichkeit der Erbringung des behindertenbedingten Mehraufwandes durch die Eltern (S. 18)
- Schwerbehindertenberatung (S. 22)
- Migranten mit Behinderung (hier reicht die Statistik nicht aus)
Begründung:
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, nach der sich die Vertragsstaaten verpflichten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz zu sichern. Der ehemalige Bezirk Friedrichshain gehörte zu den ersten Bezirken in Berlin, der bereits nach der sog. "Agenda 22" handelte. Bereits seit 1990 wurde systematisch an der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit einem Handicap gearbeitet. Dazu gehörte in nicht unerheblichem Maße der auf der Grundlage einer präzisen Bestandserhebung von allen bezirklichen Abteilungen erarbeitete Maßnahmeplan "Barrierefreies Friedrichshain". Seit der Fusion mit dem Bezirk Kreuzberg ist viel Zeit vergangen und noch immer fehlt ein behindertenpolitischer Plan für den Gesamtbezirk, insbesondere im Hinblick auf einen konkreten Maßnahmeplan.
07.12.2011 ÄA der Antragstellerin
Ergänzung neuer letzter Absatz:
Der Bericht ist auf den bezirklichen Interseiten (im Bereich der Behindertenbeauftragten) zu veröffentlichen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
In Fortsetzung der seit vielen Jahren im Bezirk beförderten Behindertenpolitik wird das Bezirksamt ersucht:
Die jährliche Durchführung einer Sonder-BVV mit behindertenpolitischem Thema bzw. eines behindertenpolitischen Forums auch weiterhin konstruktiv zu unterstützen und dabei die im Bezirk auf diesem Gebiet tätigen Vereine und Betroffenenvertretungen als "Experten in eigener Sache" einzubeziehen.
Der zuletzt am 03.12.2003 der BVV öffentlich gemachte Bericht zur Lage der Behinderten im Bezirk ist fortzuschreiben, zu präzisieren sowie durch einen Maßnahmeplan zu ergänzen und der BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Dabei sollen folgende Punkte u.a. Berücksichtigung finden:
Auf der Grundlage des Berichtes ist nach dem Vorbild des "Maßnahmeplanes Barrierefreies Friedrichshain" ein behindertenpolitischer Plan zu entwickeln, der die erforderlichen Konsequenzen aufzeigt, die Verantwortlichkeiten in den einzelnen Bezirksamt-Bereichen festlegt, den möglichen Realisierungszeitraum und den notwendigen Finanzbedarf benennt und unter Berücksichtigung der Haushaltslage klare Prioritäten setzt. Alle Abteilungen sollen aufzeigen, in welchen Bereichen Verbesserungen der Situation von Menschen mit Behinderungen innerhalb der Verwaltung und des Bezirkes erreicht werden konnten sowie welche (kurz-, mittel- und langfristige) Ziele und Maßnahmen angestrebt werden.
Verbände und Vereine des Bezirkes sollen einbezogen werden, um u.a. eine Einschätzung zur Verbesserung sowie konkrete Defizite zu benennen.
Der Begriff der Barriefreiheit ist dabei im umfassenden Sinne zu definieren (Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen, barrierefreie Umwelt, Kommunikation, Bildung, Beschäftigung)
Grundlage der Planung soll - bei den auf den Bezirk anwendbaren Vorgaben - die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sein.
Der Plan ist regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) unter Einbeziehung des Behindertenbeirates zu evaluieren.
Abschließendes Ziel der behindertenpolitischen Planung durch das Bezirksamt muss es sein, dass behindertenpolitische Aspekte immer vor Beginn aller Planungen und Maßnahmen der Bezirksamts-Bereiche in die Überlegungen einbezogen werden ("disability mainstreaming").
Der Bericht zur Lage der Behinderten im Bezirk (aus dem Jahre 2003) ist bezüglich der darin aufgezeigten Defizite nach Sozialräumen sowie im Hinblick auf ihre mögliche Beseitigung zu präzisieren. Dazu gehören u.a.:
- Begleitdienste (S. 4)
- Rb-Wohnungen (S. 7)
- Betreute Wohnformen (S. 8 und 9)
- Geschützte Arbeitsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen (S.9)
- Integrationsplätze in Kitas freier Trägerschaft (S.11)
- VHS (S. 13)
- Erhebung zu Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen (S. 15)
- Kürzungen der Behindertenhilfe/ Unmöglichkeit der Erbringung des behindertenbedingten Mehraufwandes durch die Eltern (S. 18)
- Schwerbehindertenberatung (S. 22)
- Migranten mit Behinderung (hier reicht die Statistik nicht aus)
Der Bericht ist auf den bezirklichen Interseiten (im Bereich der Behindertenbeauftragten) zu veröffentlichen.
BVV 26.03.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.03.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: In alle Fachausschüsse ohne Eingaben und Beschwerden. Ausschuss für Gesundheit und Inklusion (federführend). Behindertenbeirat z. K.
GesIk 05.03.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 25.03.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.