Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den namenlosen Uferweg am Landwehrkanal zwischen Baerwaldbrücke und Zossener Brücke gegenüber dem Carl-Herz-Ufer in Willy-Kressmann-Ufer zu benennen.
Begründung:
Im Jahr 2007 jährte sich der 100. Geburtstag des legendären Kreuzberger
Bürgermeisters. Die Amtsperiode dauerte von 1949 – 1962.
Neben seinen kommunalpolitischen Schwerpunkten setzte sich Willy Kressmann
schon
frühzeitig für eine Deeskalationsstrategie zwischen Ost und West während des
"kalten Krieges" ein.
Dem Bezirk würde es gut anstehen, diesen außergewöhnlichen Politiker auf diesem
Wege zu ehren.
Die Ehrung an diesem Ort wird aus weiteren Gründen vorgeschlagen:
1. Der Uferweg ist bisher namenlos,
2. Es liegt gegenüber dem Carl-Herz-Ufer, benannt nach dem Kreuzberger
Bürgermeister bis 1933.
3 . Der Weg läuft am Sommerbad Prinzenstr. vorbei, dessen Bau ein Anliegen
Kressmanns war.
4. An Kosten entstehen lediglich Beträge für 2 Straßenschilder und evt. für
eine
Gedenktafel.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Frauen und Gleichstellung und Kultur und Bildung ff. überwiesen.
06.02.08 Ausschuss für Frauen und Gleichstellung
Empfiehlt Ablehnung
21.05.08
Im KuBi Ausschuss vertagt.
06.05.2009 KuBI
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt, das Stadion Katzbach / Ecke Dudenstr. in
Willy-Kressmann-Stadion umzubenennen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Stadion Katzbach / Ecke Dudenstr. in Willy-Kressmann-Stadion umzubenennen.
16.12.09
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Sport, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen ff.
23.03.2010 PHI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen.