Drucksache - DS/1172/IV
Ich frage das Bezirksamt:
Nachfragen:
Beantwortung: Herr Dr. Beckers
zu Frage 1: Die Frage beantworte ich mit einem Ja. Dieser Teil des Beschlusses vom 18.03. entspricht der Formulierung des Auszugs aus dem BA-Beschluss in der Begründung der Ihnen vorliegenden Drucksache DS/1141/IV. Ich verzichte darauf, das noch mal alles vorzulesen.
zu Frage 2: Die Antwort lautet: Nein. Denn der Beschluss gibt letztlich lediglich die ohnehin geltende Rechtslage wieder. Veranstaltungen benötigen Genehmigung der jeweils zuständigen Behörden, entweder als Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes oder Grünflächen oder als politische Versammlung. Die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen hat neben der möglicherweise damit verbundenen Unterstützung einer besonderen Protestkultur immer auch rechtliche Auswirkungen. Insbesondere auf die Schutzinteressen der Nachbarschaft oder im Zuge oder den Nutzungsinteressen anderer oder aber Verpflichtungen auch des Bezirksamtes. Deshalb gibt es das entsprechende Beteiligungsverfahren. Hat ja einen Grund, warum es das gibt. Deshalb möchte das Bezirksamt zurückkommen zu einer transparenten und rechtssicheren Verfahrensweise, entweder über ein Antragsverfahren auf Sondernutzung oder eben über das bestehende Versammlungsrecht. Das Bezirksamt wird aber auch weiterhin sicher immer noch anders als andere Bezirksämter insbesondere kreative und originelle Formen der Meinungskundgabe und auch des Protestes im Rahmen wohlwollender und soweit umsetzbar, auch zügige Antragsverfahren ermöglichen.
zu Frage 3: Der Beschluss gilt bis auf Weiteres.
zu Nachfrage 1: Nach den mir vorliegenden Informationen hat das Bezirksamt die Polizei am 08.04. um Vollzugshilfe gebeten, nachdem Unterstützer des Flüchtlingsprotestes den im BA-Beschluss vereinbarten Aufbau des Bauzaunes verhindern wollten.
zu Nachfrage 2: Das Bezirksamt sieht sich nicht im Gegensatz zur zitierten Beschlussfassung. Bereits Ende 2013 hat das Bezirksamt öffentlich erklärt, dass ein Wohnen auf dem Oranienplatz nicht mehr verantwortbar und nicht mehr erforderlich ist. Auf eine zwangsweise Abräumung der Schlafzelte hat das Bezirksamt u.a. entgegen entsprechender ultimativer Aufforderung aus der Innenverwaltung bewusst verzichtet. Am 08.04.2014 hat die übergroße Mehrheit der Geflüchteten entsprechend der mit dem Senat geschlossenen Vereinbarung den Abbau der Schlafzelte selbst begonnen und wurde dabei technisch und logistisch unterstützt. In dem von Ihnen zitierten BVV-Beschluss vom 28.11.13 wurde vereinbart, dass das Bezirksamt den Protest mit einem Info-Zelt nicht nur weiter dulden, sondern sogar unbefristet genehmigen will. Die Genehmigung wurde am 18.12.2013 erteilt. Das Info-Zelt wurde am 23.04. mit Unterstützung des Ordnungsamtes aufgebaut. Dadurch, dass hat das Bezirksamt ein mehrfach an die Flüchtlinge gegebenes Versprechen erfüllt.
Herr Jösting-Schüßler: In der Wirtschaftsausschusssitzung in der letzten Woche hat die Bezirksmeisterin in Vertretung von Herrn Dr. Beckers nach meinen Aufzeichnungen gesagt und sie zitierte teilweise aus dem Beschluss des Bezirksamtes, dass also mit diesem Beschluss, was die Frage Räumung betrifft, auch Häuser gemeint sind. Ist das so korrekt? Weil es Irritationen gibt bei der Interpretation, habe ich jetzt von Verschiedenen gehört, was denn nun Flächen bedeutet.
Zu Nachfrage 3: Also soweit ich den BA-Beschluss jetzt in Erinnerung habe, geht es um jegliche Nachbesetzung von Flächen und dazu gehören auch Einrichtungen, Häuser, Grünflächen und allgemein Sondernutzung Straßenland.
Herr Jösting-Schüßler: Wenn ich Ihre Antwort auf die Anfrage jetzt so richtig in Erinnerung habe, haben Sie davon gesprochen, dass im Prinzip es keine Änderung der Linie gibt, sondern die geltende Rechtslage also dort formuliert ist. Wenn es jetzt nun eine geltende Rechtslage gibt, warum fassen Sie dann noch einen gesonderten Beschluss, der dann noch als besonders vertraulich behandelt wird?
Zu Nachfrage 4: Der Bezirksamtsbeschluss, der gefasst wurde, betrifft auch weitere Teile und dieser Teil, der hier zitiert wurde, der betrifft jetzt sozusagen meinen Bereich und es ist klar, auch dass hier die Bereiche mit klaren Verantwortlichkeiten der Bezirksamtsmitglieder versehen wurden. Und soweit ich das in Erinnerung habe, hat auch jedes Bezirksamtsmitglied hier eine Verantwortung und entsprechend dem haben wir diesen Beschluss gefasst, damit wir sozusagen alle unsere Aufgaben genau kennen und damit das umgesetzt werden kann. |
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