Drucksache - DS/1172/IV  

 
 
Betreff: Neue "Friedrichshain-Kreuzberger Linie"?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Gerlich, RalfGerlich, Ralf
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
07.05.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es einen Beschluss des Bezirksamtes vom 18.3., in dem beschlossen wurde, dass das Bezirksamt im Bezirksgebiet über den Gemeingebrauch hinausgehende, nicht durch Sondernutzungserlaubnis oder versammlungsrechtliche Genehmigung sanktionierte Inanspruchnahmen öffentlicher (Grün-)Flächen, nicht mehr toleriert und dies im Rahmen eines Daueramtshilfeersuchens an die Polizei durchgesetzt werden soll, und wenn ja, wie lautet er im Detail?
  2. Kann man diesen Beschluss als Absage an die jahrzehntelange Tradition des Bezirks verstehen, Besetzungen öffentlicher Plätze und Grünflächen, politischen Ungehorsam und Protest zu dulden und im Zweifel durch Gespräche zu lösen und als Hinwendung zu einer Politik, die diesen Protesten mit ordnungspolitischen Maßnahmen begegnet?
  3. Wie lange soll dieser Beschluss aufrecht erhalten werden?

 

Nachfragen:

 

  1. Wer ist im Bezirksamt verantwortlich für das Amtshilfeersuchen zur Räumung der Westseite des Oranienplatzes durch Polizeikräfte gegen 14.30 Uhr am 8.4.2014 gegen den Willen einiger von anwesenden BewohnerInnen und NutzerInnen der Zelte und Hütten auf dem Platz?
  2. Wie wird der offensichtliche Bruch des BVV-Beschlusses "DS/0983/IV" vom 27.11.13 erklärt, in dem es unter anderem heißt, "Eine Räumung der Flüchtlinge war nie geplant und kommt nach Auffassung der BVV auch nicht in Frage." sowie "Ein Abbau der Schlafzelte darf daher nur im Einvernehmen mit den Flüchtlingen geschehen."?

 

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

 

zu Frage 1: Die Frage beantworte ich mit einem Ja. Dieser Teil des Beschlusses vom 18.03. entspricht der Formulierung des Auszugs aus dem BA-Beschluss in der Begründung der Ihnen vorliegenden Drucksache DS/1141/IV. Ich verzichte darauf, das noch mal alles vorzulesen.

 

zu Frage 2: Die Antwort lautet: Nein. Denn der Beschluss gibt letztlich lediglich die ohnehin geltende Rechtslage wieder. Veranstaltungen benötigen Genehmigung der jeweils zuständigen Behörden, entweder als Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes oder Grünflächen oder als politische Versammlung. Die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen hat neben derglicherweise damit verbundenen Unterstützung einer besonderen Protestkultur immer auch rechtliche Auswirkungen. Insbesondere auf die Schutzinteressen der Nachbarschaft oder im Zuge oder den Nutzungsinteressen anderer oder aber Verpflichtungen auch des Bezirksamtes. Deshalb gibt es das entsprechende Beteiligungsverfahren. Hat ja einen Grund, warum es das gibt. Deshalb möchte das Bezirksamt zurückkommen zu einer transparenten und rechtssicheren Verfahrensweise, entweder über ein Antragsverfahren auf Sondernutzung oder eben über das bestehende Versammlungsrecht.

Das Bezirksamt wird aber auch weiterhin sicher immer noch anders als andere Bezirksämter insbesondere kreative und originelle Formen der Meinungskundgabe und auch des Protestes im Rahmen wohlwollender und soweit umsetzbar, auch zügige Antragsverfahren ermöglichen.

 

zu Frage 3: Der Beschluss gilt bis auf Weiteres.

 

zu Nachfrage 1: Nach den mir vorliegenden Informationen hat das Bezirksamt die Polizei am 08.04. um Vollzugshilfe gebeten, nachdem Unterstützer des Flüchtlingsprotestes den im BA-Beschluss vereinbarten Aufbau des Bauzaunes verhindern wollten.

 

zu Nachfrage 2: Das Bezirksamt sieht sich nicht im Gegensatz zur zitierten Beschlussfassung. Bereits Ende 2013 hat das Bezirksamt öffentlich erklärt, dass ein Wohnen auf dem Oranienplatz nicht mehr verantwortbar und nicht mehr erforderlich ist. Auf eine zwangsweise Abräumung der Schlafzelte hat das Bezirksamt u.a. entgegen entsprechender ultimativer Aufforderung aus der Innenverwaltung bewusst verzichtet.

Am 08.04.2014 hat die übergroße Mehrheit der Geflüchteten entsprechend der mit dem Senat geschlossenen Vereinbarung den Abbau der Schlafzelte selbst begonnen und wurde dabei technisch und logistisch unterstützt. In dem von Ihnen zitierten BVV-Beschluss vom 28.11.13 wurde vereinbart, dass das Bezirksamt den Protest mit einem Info-Zelt nicht nur weiter dulden, sondern sogar unbefristet genehmigen will. Die Genehmigung wurde am 18.12.2013 erteilt. Das Info-Zelt wurde am 23.04. mit Unterstützung des Ordnungsamtes aufgebaut. Dadurch, dass hat das Bezirksamt ein mehrfach an die Flüchtlinge gegebenes Versprechen erfüllt.

 

Herr Jösting-Schüßler: In der Wirtschaftsausschusssitzung in der letzten Woche hat die Bezirksmeisterin in Vertretung von Herrn Dr. Beckers nach meinen Aufzeichnungen gesagt und sie zitierte teilweise aus dem Beschluss des Bezirksamtes, dass also mit diesem Beschluss, was die Frage Räumung betrifft, auch Häuser gemeint sind. Ist das so korrekt? Weil es Irritationen gibt bei der Interpretation, habe ich jetzt von Verschiedenen gehört, was denn nun Flächen bedeutet.

 

Zu Nachfrage 3: Also soweit ich den BA-Beschluss jetzt in Erinnerung habe, geht es um jegliche Nachbesetzung von Flächen und dazu geren auch Einrichtungen, Häuser, Grünflächen und allgemein Sondernutzung Straßenland.

 

Herr Jösting-Schüßler: Wenn ich Ihre Antwort auf die Anfrage jetzt so richtig in Erinnerung habe, haben Sie davon gesprochen, dass im Prinzip es keine Änderung der Linie gibt, sondern die geltende Rechtslage also dort formuliert ist. Wenn es jetzt nun eine geltende Rechtslage gibt, warum fassen Sie dann noch einen gesonderten Beschluss, der dann noch als besonders vertraulich behandelt wird?

 

Zu Nachfrage 4: Der Bezirksamtsbeschluss, der gefasst wurde, betrifft auch weitere Teile und dieser Teil, der hier zitiert wurde, der betrifft jetzt sozusagen meinen Bereich und es ist klar, auch dass hier die Bereiche mit klaren Verantwortlichkeiten der Bezirksamtsmitglieder versehen wurden. Und soweit ich das in Erinnerung habe, hat auch jedes Bezirksamtsmitglied hier eine Verantwortung und entsprechend dem haben wir diesen Beschluss gefasst, damit wir sozusagen alle unsere Aufgaben genau kennen und damit das umgesetzt werden kann.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: