Berliner Altenhilfestrukturgesetz beschlossen – wirkungsvolle Strukturen für gutes Leben im Alter
Pressemitteilung vom 21.05.2026
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat heute das Altenhilfestrukturgesetz beschlossen. Damit schafft Berlin als erstes Bundesland verbindliche landesgesetzliche Vorgaben für die Altenhilfe und konkretisiert § 71 SGB XII. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege begrüßt den Beschluss, mit dem ein weiteres Vorhaben der Koalition umgesetzt wird.
Bisher fehlte es an Verbindlichkeit der Strukturen in der Berliner Altenhilfe. Das soll sich mit dem Altenhilfestrukturgesetz nun ändern. Das Gesetz wirkt direkt und kommt damit allen älteren Menschen in Berlin zugute, indem es tragfähige Strukturen dort verortet, wo sie benötigt werden: im Sozialraum und in den Bezirken.
Konkret geht es um Information und Zugänge zu Begegnungsorten, um mit anderen in den Austausch zu kommen, statt allein zu sein. Dies beinhaltet zum Beispiel die Teilnahme an Angeboten zur digitalen Befähigung, Möglichkeiten zum gesellschaftlichen Engagement oder Beratungsstellen, wo Fragen rund ums Alter beantwortet werden und Hilfebedarfe festgestellt und weitergeleitet werden können. Außerdem geht es um einkommensabhängige individuelle Leistungen wie den Hausnotruf oder umzugsbedingte Aufwendungen, sollte der Bedarf dafür vorhanden sein. Damit wirkt Altenhilfe vor allem präventiv und unterstützend, um die Eigenständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und Übergänge in Pflegebedarfe vorausschauend zu gestalten. Für die Verwaltung schafft das Altenhilfestrukturgesetz Klarheit und Einheitlichkeit im Handeln aller Bezirke.
Dazu die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra: „Mit dem Beschluss des Altenhilfestrukturgesetzes wird ein notwendiger und wichtiger Grundstein für ein gutes Leben älterer Menschen in Berlin gelegt. Das Gesetz schafft Verbindlichkeit, wo sie nötig ist, und stärkt die Strukturen, damit jede ältere Person – unabhängig vom Bezirk – Zugang zu qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten erhält. Das ist ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger und ein Zeichen dafür, dass Berlin die Altenhilfe als staatlichen Auftrag ernst nimmt.“
Zum Hintergrund:
Das Altenhilfestrukturgesetz ergänzt das Berliner Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AG SGB XII) um einen neuen Paragrafen. Dieser regelt klar die Zuständigkeiten von Land und Bezirken, inklusive der Planungsverantwortung. Es stärkt die Altenhilfe als gesetzlichen Auftrag zur Sicherung von Selbstständigkeit, Autonomie und Teilhabe älterer Menschen. Neu ist auch die vorgesehene Wirkungsüberprüfung. Dafür werden in einer ergänzenden Ausführungsvorschrift Grundsätze und Maßstäbe festgelegt und Richtwerte und Standards vorgegeben. Davon profitiert die Ausgestaltung der drei Leistungsformen der Berliner Altenhilfe: 1. Information und Beratung, 2. Teilhabe und Begegnung, 3. Einzelfallleistungen. Zudem wird die Verortung der Altenhilfestrukturplanung und -koordination in den Bezirken konkretisiert. Außerdem wird es verbindliche Vorgaben für ein berlinweit einheitliches Verwaltungshandeln zu den sogenannten einkommensabhängigen Einzelfallleistungen geben.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
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