Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.03.2013 beraten empfiehlt mit Mehrheit der BVV die Ablehnung des Antrags.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:
JA 0 / Nein 10 / Enthaltung 5
Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Zugänglichkeit zum/r Patient*innenenfürsprecher*in in den jeweiligen Krankenhäusern gewährleistet wird.
Das Bezirksamt beachtet hierbei nachfolgende Regelungen und setzt diese als kontinuierliche Standards ein.
- Die Patient*innenfürsprecher*innen unterhalten am zuständigen Standort Briefkästen, die regelmäßig persönlich von den Patient*innenfürsprecher*innen geleert werden.
- Auf geschlossen oder nicht öffentlich zugänglichen Stationen ist ein weiterer Briefkasten anzubringen und die Station ist regelmäßig von dem/r Patient*innenfürsprecher*in aufzusuchen.
- Auf Briefkästen, am Büro oder Aufenthaltsraum der Patient*innenfürsprecher*innen, auf allen Stationen, an der Patient*inneninformation und in allgemeinen Aushangtafeln des Krankenhauses sind der Name des/r Patient*innenfürsprecher*in, der Standort bzw. die Raumnummer des Büros oder des Aufenthaltsraums, die Sprechzeiten und die Telefonnummer allgemein zugänglich zu veröffentlichen. Die Veröffentlichungen der vorgenannten Kontaktdaten haben barrierefrei in für Sehbehinderte geeigneter Schriftgröße zu erfolgen.
- Die Patient*innenfürsprecher*innen melden Veränderungen des Standorts, der Sprechzeiten oder der Telefonnummer unverzüglich an das Bezirksamt und an die Klinikleitung sowie der Patient*inneninformation des jeweiligen Krankenhausstandortes.
- Die Krankenhäuser werden dazu aufgefordert, die Informationen über Namen der Patient*innenfürsprecher*innen, Sprechzeiten, Standort und Telefonnummer an weiteren geeigneten Orten zu veröffentlichen. In geeigneten Informationsblättern des Krankenhauses werden die Patient*innenfürsprecher*innen aufgenommen und Standorte, Sprechzeiten und Telefonnummern veröffentlicht. Im Internetauftritt des Krankenhauses sind die Patient*innenfürsprecher*innen an geeigneter Stelle aufzuführen und die Kontaktdaten zu veröffentlichen.
- Die Klinikleitung informiert die Stationsleitungen und Patient*inneninformationen über Veränderungen von Sprechzeiten, Standort oder Telefonnummer. Die Veränderungen werden der Patient*inneninformation, an den Briefkästen, den Stationsaushängen sowie den Aushangtafeln unverzüglich aktualisiert. Diese Verantwortung tragen die Klinikleitung mit den Patient*innenfürsprecher*innen gemeinsam.