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Drucksache - VII-0298
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr. : VII-0298
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Immissionsschutz im Gewerbegebiet Heinersdorf verbessern
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Tagung der BVV am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0298
"Das Bezirksamt wird ersucht,
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Den zuständigen Behörden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt liegen derzeit keine Beschwerden der Anwohner/innen vor.
Auf dem Grundstück werden durch zwei Firmen Abfallanlagen betrieben, die nach den §§ 4 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Zur Überwachung dieser Anlagen teilte die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. Abteilung IX Umweltpolitik, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Referat IX C Industrieanlagen, Abfallströme und Lärmbekämpfung mit, dass die Überwachung gem. § 52 BImSchG[1] im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde durchgeführt wird. Die Anlagen werden in einem festen Zeitrhythmus und anlassabhängig überprüft. Die Auswahlkriterien für die Durchführung von Überwachungen müssen sachgerecht sein. Die Firma Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG wurde zuletzt am 21.06.2012 überwacht. Es wurden keine Mängel festgestellt. Ohne Mängelfeststellung erfolgte auch die letzte Überwachung bei der DARE Demontage Abbruch Rückbau und Entsorgungs GmbH am 07.02.2012. Da beide Firmen im Rahmen der erteilten Genehmigungen arbeiten und beschwerdefrei sind, ist für die zuständige Behörde kein Anlass erkennbar, den festgelegten Überwachungsturnus zu ändern bzw. eine anlassunabhängige Überwachung durchzuführen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Überwachungen für die Anlagenbetreiber gebührenpflichtig sind. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sieht keine Veranlassung für verstärkte Kontrollen. Bei Vorliegen von Anwohnerbeschwerden wird diesen nachgegangen.
Zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen erfolgten in den letzten Jahren umfangreiche Ermittlungen. So wurde festgestellt, dass nur ein geringer Teil der Umweltbelastungen, insbesondere durch Fahrverkehr durch die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen bedingt ist. Durch das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirkes Pankow wird anlassbezogen überwacht. Aufgrund des Ansinnens der BVV erfolgte eine Kontrolle ausgewählter Gewerbebetriebe durch das Umwelt- und Naturschutzamt. Bei dem KIRO Schrotthandel und der Fa. ABC Service GmbH (Abfallentsorgung) wurden keine Verstöße gegen umweltrechtliche Vorschriften festgestellt. Im Frühjahr ist eine erneute Kontrolle der Fa. ABC Service GmbH vorgesehen, insbesondere der Beregnungsanlage zur Staubminderung.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt- und Bürgerservice
[1] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u.ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 26.9.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.6.2012 (BGBl. I S. 1421)
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