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Drucksache - VII-0441
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0441
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Park- und Halteverbote anwohnerfreundlich gestalten
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 17.Tagung der BVV am 25.09.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0441:
"Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die Geltungszeiten von temporären Halte- und Parkverbotsschildern z.B. bei Baustellen oder Umzügen anwohnerfreundlicher zu gestalten und darauf zu achten, dass der Geltungszeitraum der Verbote nur dem tatsächlichen Bedarf entspricht."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Bei der Anordnung von temporären Halteverboten beispielsweise für Umzüge und Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum, die grundsätzlich immer aus Gründen des Gemeinwohls durchgeführt werden, ordnet die Straßenverkehrsbehörde (SVB) - auf schriftlichen und mit einer glaubhaften Begründung versehenen Antrag des Antragsstellers / Bauunternehmers - als flankierende Maßnahme nach sachlicher und rechtlicher Prüfung (nur) die für die Sicherheit und Ordnung erforderlichen Verkehrsmaßnahmen an. Oftmals müssen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sogenannte Baustelleneinrichtungsflächen im öffentlichen Straßenland abgesichert werden, um beispielsweise Container, Materialien anzuliefern und zu lagern oder Aufzugsliftanlagen aufstellen zu können. Diese meist durch Bauzäune oder Absperrschranken gesicherten notwendigen Bereiche lassen sich zum Feierabend bzw. Wochenende nicht zurückzubauen. Die Anordnungen sind generell mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen, dass bei Unterbrechungen der Arbeiten die Verkehrsbeschränkungen auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen sind. Die SVB hat den BVV-Antrag noch mal zum Anlass genommen, die Antragsteller für diesen Hinweis in den Anordnungen zu sensibilisieren.
Allgemein ist zu bemerken, dass die SVB für eine kontinuierliche Überwachung der Baustellen und eventuelle weitere Anpassungen der Verkehrsmaßnahmen im Rahmen des Baufortschritts bei längerfristigen Arbeiten oder späteren Anpassungen der Verkehrszeichenaufstellung wegen veränderter Situationen vor Ort weder über die erforderlichen Informationen mangels eigenem Außendienst noch über das technische Fachwissen bezüglich des weiteren Bauverlaufs mit der Notwendigkeit einer weiteren Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenlandes verfügt. Hinzu kommt, dass das für diese Zwecke ehemals zur Verfügung stehende Überwachungspersonal der Polizeibehörde (Verkehrsachbearbeiter, Funkwagenbesatzungen, Kontaktbereichsbeamte usw.) mittlerweile abgebaut worden und gleichzeitig bei den Bezirken für diese Aufgaben kein Personal aufgebaut worden ist.
Zweifellos wünschenswerte zusätzliche Aufgaben, wie die Koordinierung von zeitlich befristeten Haltverboten für Umzüge und Baustellen, sind bei der Straßenverkehrsbehörde bereits jetzt nicht mehr leistbar. Der gesamte Arbeitsumfang kann schon heute nur noch nach strenger Prioritätensetzung erfolgen. Angesichts der bekannten Haushaltslage des Landes Berlin erfolgte in den vergangenen Jahren ein ständiger Personalabbau, der die Leistungsfähigkeit der Straßenverkehrsbehörde und dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt nur noch auf die unabweisbar zwingend zu erledigenden Pflichtarbeiten reduziert hat.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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