Drucksache - VII-0412  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen/ Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, 14. BVV am 24.04.13
2. Ausfertigung VzB BA, 14. BVV am 24.04.13

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                      .04.2013                                 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache-Nr.:                                                                       

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018

 

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1. Die in der Anlage 1 enthaltenen Personen sind nicht in die Vorschlagsliste für die

    Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 aufzunehmen.

 

2. In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 sind die in der Anlage 2 aufgeführten Personen aufzunehmen.

 

 

3. Begründung

 

Die Gemeinde (in Berlin die jeweiligen Bezirke) stellt gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen/Schöffen (s. Anlage 2) auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder  der Gemeindevertretung (in Berlin die BVV), mindestens jedoch die Zustimmung der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Gem. § 36 Abs. 4 GVG sind in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach   § 43 GVG bestimmt sind. Die Bestimmung der Schöffenzahl und die Verteilung auf die Bezirke erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts  und den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden (in Berlin die Bezirke). Die Zahl der Schöffinnen/Schöffen und der Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen für den Bezirk Pankow wurde wie folgt festgelegt:

 

Landgericht:                            127 Schöffen                            207 Hilfsschöffen

 

Amtsgericht:                               55 Schöffen                            101 Hilfsschöffen

 

Insgesamt sind gem. § 36 Abs. 4 GVG in die Vorschlagsliste somit mindestens 980 Personen aufzunehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

 

Die Anlagen sollen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht elektronisch veröffentlicht werden um eine Weiterverarbeitung, Speicherung und Weitergabe der persönlichen Daten zu verhindern. Die Veröffentlichung der persönlichen Daten der 982 Bewerber/innen soll daher lediglich in der aufzulegenden Vorschlagsliste in Papierform zu jedermanns Einsicht im Rathaus Pankow erfolgen. 

 

Die Anlage 1 enthält Personen aus dem Bestand der Zufallsliste (Stichtag 31.01.2013), bei denen Gründe nach den §§ 32 - 35 GVG vorliegen (unfähig zu dem Amt eines Schöffen nach § 32; Personen die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen auf Grundlage der §§ 33 und 34; Personen die die Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen dürfen nach § 35) die einer Aufnahme in die Vorschlagsliste entgegenstehen. Die BVV entscheidet hier darüber, dass diese Personen nicht in die Vorschlagsliste mit aufzunehmen sind.

 

Die Anlage 2 enthält alle Personen, die sich freiwillig um ein Schöffenamt beworben haben und Personen, die anhand der Zufallsliste als Schöffe/in ausgewählt wurden und bei denen keine Ablehnungsgründe nach den §§ 32 - 35 GVG vorliegen.

 

Nach Beschlussfassung durch die BVV ist die Vorschlagsliste gem. § 36 Abs. 3 GVG in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Die Auflage der Vorschlagsliste erfolgt vom 29.04.2013 - 03.05.2013 im Rathaus Pankow. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.

 

Nach Abschluss der Auflagefrist  ist die Vorschlagsliste nebst Einsprüchen sowie eine beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift über das Abstimmungsergebnis in der BVV durch die BVV - Vorsteherin an den Richter beim Amtsgericht des Bezirks zu übersenden.

 

4. Rechtsgrundlage

 

§§ 31 - 39 GVG

§ 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG

§ 16 Abs. 1 c BezVG

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

                                                                                   

 

 

Matthias Köhne                                                  Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                                    Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,                                                                              Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

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