Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-0421
dass Einzelpersonen und eingetragene Vereine, die keinen Freistellungsbescheid des Finanzamts haben, Anträge auf Förderung bezirklicher Frauen- und Migrant*innenprojekte in Pankow stellen können. Desweiteren sollen die Ausschreibungen für die Projektbewerbungen auch in Englisch veröffentlicht werden. Ziel dieser Maßnahmen ist es, unlängst zugezogene Migrant*innen bei der aktiven Teilnahme am Integrationsprozess zu unterstützen und Barrieren abzubauen. Durch die größere Auswahl an Bewerber*innen, können außerdem Qualität und Reichweite der geförderten Projekte verbessert werden.
Eines der fachlichen Kriterien für die Auswahl der Projekte ist die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen mit Migrationshintergrund. Da aber die Deutsche Sprache bereits eine Barriere darstellt und die Freistellungsbescheid des Finanzamts mit einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist, ist es für unlängst hinzugezogene Migrant*innen teilweise schwierig bis unmöglich, Projektanträge zu stellen, die dem eigenen Bedarf gerecht werden. Der zeitliche und organisatorische Aufwand für Migrant*innen und Migrant*innengruppen, Vereine zu gründen und deren Gemeinnützigkeit anerkennen zu lassen, stellt eine große Hürde dar. War es früher über das Quartiersmanagement noch möglich, kleine Projekte gefördert zu bekommen, so ist es heute auf Grund der genannten Barrieren sehr schwierig geworden.
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