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Drucksache - VII-0235
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 09. Sitzung am 26.09.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0235/2013 „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, jährlich, erstmals zur 14. Tagung am 24.04.2013, über die Situation und die daraus folgenden baulichen Maßnahmen zum Brandschutz an den Pankower Schulen zu berichten. Der Bericht umfasst folgende Berichtspunkte:
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU) vom 12. Oktober 2020 (GVBL. S. 807)
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) vom 19. April 2018 (ABl. S. 2095), vom 10. Juli 2020 (ABl. S. 4017)
Ausführungsvorschriften zu § 84 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Einrichtung und Führung des Baulastenverzeichnisses (AV Baulasten) vom 1. Februar 2019 (ABl. S. 1182, berichtigt ABl. S. 1393)
Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.09.2020 (GVBl. S. 746)
Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Mai 2019 (GVBl. S. 273)
Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (MRFIFw) in der Fassung vom Februar 2007, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Oktober 2009
Des Weiteren ist wiederholt anzumerken, dass die Brandsicherheitsschauen nur einen Teil einer ganzen Reihe von Sicherheitsüberprüfungen darstellen. Neben den Brandschutzschauen der Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) werden weitere Maßnahmen und vorgeschriebene Überprüfungen im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz in öffentlichen Gebäuden, insbesondere in Schulen, durch das Bezirksamt regelmäßig durchgeführt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die in den Schulen vorhandenen Hausalarmanlagen viermal jährlich nach DIN 0833 von zugelassenen Fachbetrieben gewartet werden, bei Sicherheitsbeleuchtungen und Rauchabzugsanlagen erfolgt einmal im Jahr die vorgeschriebene Überprüfung. Zusätzlich werden diese sicherheitsrelevanten Anlagen nach der Betriebsverordnung (§ 2 Abs. 4 BetrVO) alle drei Jahre auf ordnungsgemäße Beschaffenheit, Wirksamkeit, Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit geprüft. Außerdem werden die Elektroanlagen in den Gebäuden und die Blitzschutzanlagen alle 4 Jahre ebenfalls von zugelassenen bzw. zertifizierten Fachbetrieben überprüft. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen werden im Bezirk Pankow vom Fachbereich Hochbau veranlasst. Das Bezirksamt ist sich der oben genannten und verbindlichen Rechtsgrundlagen und entsprechenden Verordnungen bewusst. Die gesetzliche Pflicht zur Durchführung der genannten Prüfungen und Maßnahmen wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch das Bezirksamt wahrgenommen. Mit Beginn der Berliner Schulbauoffensive (BSO) hat das Bezirksamt alle Möglichkeiten genutzt, um den Sanierungsbedarf in den bezirklichen Schulen durch die Anmeldung von Maßnahmen in den jeweiligen I-Programmen zu beseitigen. Wie aus der Anlage hervorgeht, werden entsprechende Mängel beim baulichen Brandschutz in den I-Maßnahmen berücksichtigt und im Zuge der Sanierungen auf Grundlage der jeweils gültigen Rechtsvorschriften beseitigt. Das Bezirksamt wird auch zukünftig in seiner Berichterstattung zur Umsetzung der BSO im Bezirk in geeigneter Form über die Beseitigung der Mängel beim baulichen Brandschutz berichten. Wir bitten deshalb, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit Die geplanten Maßnahmen dienen der Sicherung der Schulplätze im Bezirk Pankow zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schulpflicht.
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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