Drucksache - VII-0410  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg für die Geschäftsjahre 2013-2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, 14. BVV am 24.04.13

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        .03.2013                                 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache-Nr.:               

                                         

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg für die Geschäftsjahre 2013 -2018

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

In die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg sind für die Amtsperiode ab 19. August 2013 bis 18. August 2018 die in der Anlage aufgeführten Personen aufzunehmen.

 

 

3. Begründung

 

Nach § 28 i. V. m. § 185 Abs. 1 VwGO stellen die Bezirke eine Vorschlagsliste (Anlage) für die ehrenamtlichen Richter/innen am Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg auf. Für den Verwaltungsbezirk Pankow wurde die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirks aufzunehmenden Personen von dem nach Artikel 14 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg gebildeten Wahlausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen des Oberverwaltungsgerichts Berlin - Brandenburg auf 16 festgesetzt.  

 

Im Bezirk Pankow haben sich im Zeitraum vom 01.10.2012 - 01.03.2013, trotz einer intensiven Pressearbeit auf Landes- und Bezirksebene, nur drei Personen freiwillig gemeldet, die bereit waren als ehrenamtliche Richter/innen am Oberverwaltungsgericht  tätig zu werden. Das Bezirkswahlamt hat daher ab dem 04.03.2013 Gespräche mit Bürgern geführt, die sich bereits als freiwillige/r Schöffenbewerber/in  im Bezirk Pankow gemeldet haben, um Sie auf die Möglichkeit eines Einsatzes als ehrenamtliche Richter/in am Oberverwaltungsgericht hinzuweisen. Durch diese Maßnahme ist es gelungen, bis zum 13.03.2013 die erforderliche Anzahl an Personen in die Vorschlagsliste (Anlage) aufzunehmen.

 

Die aus der Anlage ersichtliche Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Ehrenamtliche Richter/innen müssen Deutsche sein, das 25. Lebensjahr vollendet und  den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben (§ 20 VwGO). Die Bewerber/innen haben sich damit einverstanden erklärt, dass Ihre Angaben zur Überprüfung der Identität dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten und zur Feststellung der Fähigkeit für ehrenamtliche Richter/innen bzw. Schöffen/innen dem Bundeszentralregister übermittelt werden. Die Zustimmung der Bewerber/innen zu einer sonstigen Veröffentlichung der persönlichen Daten liegt nicht vor und sind gesetzlich auch nicht vorgesehen. 

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der BVV erforderlich (§ 28 Satz 4 VwGO).

 

Die Vorschlagsliste ist der Vizepräsidentin des Oberverwaltungsgerichts Berlin - Brandenburg zu übersenden und eine beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift über das Abstimmungsergebnis beizufügen.

 

4. Rechtsgrundlage

 

§ 28 i. V. m. § 185 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

§ 34 VwGO

§ 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG

§ 16 Abs. 1 c BezVG

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

                                                                                   

 

Matthias Köhne                                                        Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur                                                                                    Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

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