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Drucksache - VII-0146
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII-0146
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verlängerung des Fahrradweges in der Hauptstraße/ Wilhelmsruh
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Tagung der BVV am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0146
"Das Bezirksamt wird ersucht, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der Radverkehr in der Hauptstraße zwischen der Hertz- und der Schillerstraße geführt werden kann."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In der Hauptstraße in Wilhelmsruh fehlen Radverkehrsanlagen im Abschnitt zwischen Hertzstraße und Schillerstraße. Dieser Straßenzug hat eine Länge von ca. 400 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 10,50 m. Beidseits wird längs des Bordes geparkt. In Teilbereichen ist das Parken nicht möglich, wie z. B. im Kreuzungsbereich Schillerstraße und an Einmündungen von Seitenstraßen sowie an Fußgängerüberwegen. Derzeit stehen damit rund 100 Stellplätze zur Verfügung. Die Schaffung von Radverkehrsanlagen ist hier nur durch die Markierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn möglich. Die vorhandene Fahrbahnbreite von 10,50 m reicht aus, um beidseits 2,0 m breite Schutzstreifen zu markieren und eine Fahrstreifenbreite von 6,5 m zu gewährleisten. Damit würden sämtliche Pkw-Stellplätze entfallen. Durch die Pflasterung von Parkbuchten im Seitenbereich könnte in gewissem Umfang Ersatz geschaffen werden. Ein Gehwegabschnitt von ca. 30 m Länge hat nur eine Breite von 4,0 m hier können keine Stellplätze untergebracht werden. Außerdem müssten Stellplätze als Lieferzonen für die anliegenden Gewerbestandorte freigehalten werden. Da außerdem Gehwegüberfahrten, Baumstandorte und diverse Einbauten wie z. B. Lichtmaste und Verteilerkästen berücksichtigt werden müssen, können nur maximal ca. 30 Stellplätze geschaffen werden. Dies hätte allerdings auch beachtliche Baukosten zur Folge.
Eine Anfrage bei der Senatsverwaltung hat ergeben, dass eine Finanzierung aus Mitteln des Radverkehrsinfrastrukturprogramms mittelfristig eventuell möglich ist.
Das Bezirksamt wird sich insofern weiterhin um eine spätere Aufnahme in das Radverkehrsprogramm bemühen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister
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