Drucksache - VII-0405  

 
 
Betreff: Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks Pankow für die weitere Bearbeitung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 14. BVV am 24.04.13

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin              .03.2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen - Position des Bezirks Pankow für die weitere Bearbeitung

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ...03.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt Pankow begrüßt die Neufassung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen für Berlin und bringt sich mit den folgenden Positionen und Änderungsvorschlägen in die Entscheidungsfindung ein:

 

Grundsätzlich verweist das Bezirksamt darauf, dass jegliche Ausweisung von Wohnungsbaupotentialflächen und die Realisierung von Wohnungsneubau die Bereitstellung notwendiger sozialer Infrastruktur und die Gewährleistung einer ausreichenden verkehrlichen Erschließung verbindlich gewährleisten muss. Das betrifft insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendfreizeitstätten und Sport- und Erholungsangebote.

Darüber hinaus weist das Bezirksamt darauf hin, dass bei der Ausweisung von Wohnungsbaupotentialflächen und die Realisierung von Wohnungsneubau Ausgleichsmaßnahmen im Grün- und Naturschutzbereich unabdingbar sind.

 

1. Das Bezirksamt Pankow stimmt den im Konsens zwischen der für Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und Bezirksamt ausgewiesenen Wohnungsbaupotenzialflächen zu.

 

2. Die auf bestehenden Kleingartenflächen dargestellten Wohnungsbaupotenzialflächen im Bezirk Pankow sind durchgängig zurückzunehmen. Entsprechende Änderungen des Flächennutzungsplans sind einzuleiten.

 

3. Auf die Einbeziehung der Gesamtfläche Elisabethaue und der Bereiche Französisch-Buchholz-Nord (nordöstlich der Hans-Schumacher-Straße), Buch V (südlich der Moorlinse), Karow (südlich der Laake, Lindenberger Weg, östlich Straße 33) und nördlich/südlich Blankenburger Pflasterweg ist zu verzichten.

 

4. Das Bezirksamt Pankow schlägt neben den diversen innerstädtischen Nachverdichtungspotentialen folgende Wohnungsbaupotentialflächen vor und beabsichtigt, falls notwendig, Planungsrecht herzustellen:

 

a. Neue Flächen und Standorte:

Wilhelmsruh (westlich Kopenhagener Straße), Schönholz (südlich Klemkestraße), Rangierbahnhof Pankow, Französisch-Buchholz (westlich Straße 103), Heinersdorf-Mitte (nördlich Blankenburger Straße), Heinersdorf-Süd (südlich Romain-Rolland-Straße), Weißensee (Parkstraße), Fläche südlich Michelangelostraße, ehemaliger Güterbahnhof Greifswalder Straße - Westseite, Vivantes-Krankenhaus/Ella-Kay-Straße, Parkplatz Conrad-Blenke-Straße

 

b. Teilflächen von Friedhöfen gemäß Friedhofsentwicklungsplan: Friedenskirchengemeinde Nordend (entlang östlich der Dietzgenstraße) sowie St. Georgen Kirchengemeinde und Segensgemeinde in Weißensee (nordwestlich der Roelckestraße)

 

Über die Prioritätensetzung und die zeitlichen Realisierungsszenarien ist im weiteren Verlauf mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Einvernehmen herzustellen.

Die Abteilung Stadtentwicklung wird beauftragt, die Änderungsvorschläge gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu vertreten und die Berücksichtigung im weiteren Erstellungsverlauf des StEP Wohnens zu erreichen.

 

 

Begründung

 

Erste Arbeitsgespräche zu Potenzialflächen mit SenStadt Um IA fanden im November 2012 und Januar 2013 statt. SenStadt Um hatte in Vorbereitung des Arbeitsgesprächs im November 2012 eine Liste und eine Karte der Potenzialflächen im Bezirk Pankow, Entwurfsstand 08/2012, übergeben. Relevant für den StEP Wohnen sind Potenzialflächen ab ca. 1 ha und/oder 100 Wohnungen.

Der FB Stadtplanung hat eine Überprüfung vorgenommen und Flächenergänzungen bzw. den Verzicht auf Potenzialflächen, wie den Verzicht der auf Kleingartenanlagen dargestellten Wohnungsbaupotenzialflächen, zur Diskussion gestellt.

Im Bezirk Pankow gibt es ausreichend aktivierbare Flächenpotenziale für Wohnungsneubau und ein umfangreiches Nachverdichtungspotenzial in städtebaulich integrierten Lagen, sodass es nicht erforderlich ist, die als Landschaftsraum etablierten Flächen wie Elisabethaue, Französisch Buchholz Nord, Buch V und Karow südlich der Laake bezirklicherseits für eine Bebauung vorzusehen. Das entspricht dem zentralen städtebaulichen Ziel "Innenentwicklung vor Außenentwicklung".

 

Der Beschluss des Bezirksamtes ist das Ergebnis eines mehrstufigen Abstimmungsprozesses zwischen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (öffentliche Sitzungen am 24.01. und 14.02.2013), dem Bezirksamt (Sitzung am 29.01., 12.02. und 19.02.2013) und der Bezirksverwaltung.

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen