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Drucksache - VII-0361
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0361
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verbesserung der Querungssicherheit Montessori-Integrations-Zentrum Syringenweg
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12.Tagung der BVV am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0361:
"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, mit welchen Mitteln eine Erhöhung der Querungssicherheit zu den Kindertagesstätten Syringenweg 22/23/25 erreicht werden kann. Insbesondere soll die Prüfung unter Hinzuziehung der Verkehrslenkung Berlin (VLB B) die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FÜG) auf Höhe der Kita Syringenweg 25 und/oder eine Änderung der Vorfahrtsregelung im Syringenweg mittels Entfernen der Verkehrszeichen 301 StVO (Verzweigung mit Straße ohne Vortritt) umfassen."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist es für den Verkehrsteilnehmer nicht zweifelsfrei erkennbar, ob an den jeweiligen Kreuzungen bzw. Einmündungen die Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gemäß § 8 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung -StVO- gilt oder die Regelung des § 10 StVO (Wartepflicht bei Einfahrt in einen anderen Straßenteil über einen abgesenkten Bordstein hinweg) Anwendung findet. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 8 StVO ist bei unklarer Verkehrslage an einer Kreuzung/Einmündung eine regelnde Verkehrsbeschilderung aufzustellen. Deshalb wurde nach Überprüfung der örtlichen Situation im Jahr 2007 durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde die vorhandene Verkehrsbeschilderung angeordnet. Die derzeitig geltende Vorfahrtsregelung im Syringenweg kann nicht aufgehoben werden.
Voraussetzung für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges ist u. a. ein gebündeltes Querungsverhalten, welches im Syringenweg vor der Montessori - Kita nicht vorliegt.
Des Weiteren sind zwei markierte Gehwegvorstreckungen im Einmündungsbereich Oleanderstraße gegenüber der Kita vorhanden, die die Sichtbeziehungen der Fußgänger, insbesondere der Kinder, zum fließenden Verkehr gewährleisten. Das Überqueren der Fahrbahn im Syringenweg vor der Kita ist ohne längere Wartezeit konfliktfrei möglich, da immer wieder Lücken im Verkehr auftreten, die von den Eltern mit ihren Kleinkindern gefahrlos genutzt werden können.
Nach Abstimmung mit dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt werden die vorhandenen, von der Sonne teilweise ausgeblichenen, Zeichen 136 StVO (Kinder) ausgetauscht und erneuert. Weiterhin wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das Zeichen 136 StVO als Piktogramm auf der Fahrbahn im Bereich des Eingangs der Kita aufgetragen. Die Problematik wird ebenfalls in die Schulwegkommission gereicht, um diese auch dort zu thematisieren.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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