Drucksache - VII-0357  

 
 
Betreff: Kein neuer Durchgangsverkehr für den Ortsteil Heinersdorf!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
19.02.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
05.03.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
19.03.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 12. BVV am 30.01.13
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen SPD und B´90/Grüne 12. BVV am 30.01.13
Beschlussempfehlung öOrd 14. BVV am 24.04.13
VzK§13 BA, SB 17. BVV am 25.09.13

Antrag

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Im September 2012 ging beim Bezirksamt ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Frithjofstraße 48B im Ortteils Heinersdorf ein

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                      2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VII-0357

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Kein neuer Durchgangsverkehr für den Ortsteil Heinersdorf!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 14. Sitzung am 24.04.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. VII-0357

 

"Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich gegen die "Variante N4" genannte große Heinersdorfer Verkehrslösung mit einer neuen Straßenverbindung zwischen Blankenburger Straße und Pasewalker Straße aus, deren Verlauf über die ehemalige Bahnstrecke der Niederbarnimer Eisenbahn verlaufen würde.

Das Bezirksamt wird ersucht, sich diese Grundpositionen der BVV zu eigen zu machen und mit Nachdruck gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Abgeordnetenhaus dauerhaft zu vertreten.

Insbesondere soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass eine derartiger Straßenverlauf nicht Bestandteil einer Fortschreibung des StEP Verkehr oder des Flächennutzungsplan von Berlin sowie weiteren formellen oder informellen Planwerken wird. Dazu sind alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Im gerade erst durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aufgestellten Bebauungsplan 3-55 ist in allen weiteren Verfahrensschritten dies Grundsatzposition soweit wie möglich mit Daten und Fakten zu untersetzen und fundiert die ablehnende Haltung des Bezirks darzustellen und zu vertreten."

 

wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Das Netzelement N4 ist eins von vier neuen Netzelementen (N1 - N4) im übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz, das im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus 2009 als eine verkehrliche Vorzugslösung zur Entlastung des Ortsteils Heinersdorf herausgearbeitet worden ist. Die N4-Trasse führt zu großen Teilen entlang der ehemaligen Industriebahntrasse der Niederbarnimer Eisenbahn zwischen der Blankenburger Straße/Mimestraße und der Straße Am Feuchten Winkel mit der Möglichkeit, über die vorhandene Anschlussstelle Pasewalker Straße auf die A 114 oder zur Pasewalker Straße direkt zu gelangen. Des Weiteren dient das Netzelement N4 auch als unmittelbare östliche Erschließungsmöglichkeit für das Bauvorhaben "Pankower Tor" und bietet die Chance für eine städtebauliche Entwicklung.

 

Das Netzelement N4 bietet in Verbindung mit dem Netzelement N2 eine tangentiale Verbindung für Verkehre, die heute von Weißensee zur Autobahn A 114 über die Romain-Rolland-Straße und Rothenbachstraße sowie zwischen Rennbahnstraße in Weißensee und Pasewalker Straße in Pankow fahren, und somit eine zusätzliche Anbindung von Heinersdorf an das Bundesfernstraßennetz und eine deutliche Entlastung der engen Ortslage Heinersdorf bewirkt. Darüber hinaus verbessern sich auch die Bedingungen für die geplante städtebauliche Entwicklung von Wohngebieten und für den Wirtschaftsverkehr, insbesondere zur Erschließung des Gewerbegebietes Heinersdorf. Die Rothenbachstraße als bisher einzige übergeordnete Ost-West-Hauptverkehrsstraßenverbindung zwischen Heinersdorf und Pankow und zwischen Heinersdorf und dem Bundesfernstraßennetz hat im Bestand seine Kapazitätsgrenze erreicht, ist flächenmäßig nicht erweiterbar und kann dadurch zusätzliche Verkehre infolge städtebaulicher Entwicklungen nicht mehr aufnehmen.

 

Aus verkehrsfachlicher Sicht ist für eine immer wieder geforderte Neuordnung des Straßenraums in der Ortslage Heinersdorf zu einem verkehrsberuhigten Bereich mit ausschließlich Anliegerverkehr, ÖPNV-Anbindung und einer fußgänger- und radfahrerfreundlichen Wegeführung nur die Realisierung der Verkehrslösung Heinersdorf mit den Netzelementen N1 bis N4 eine nachhaltige und verkehrliche Voraussetzung. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie haben darüber hinaus ergeben, dass mit der Realisierung nur der Netzelemente N1 und N2 auch nur eine Teilentlastung der Ortslage Heinersdorf von ca. 18.000 Kfz/Tag erreicht wird. Mehr als 10.000 Kfz/Tag würden in der Romain-Rolland-Straße verbleiben und eine verkehrsberuhigte Umgestaltung der Ortslage Heinersdorf nicht möglich machen.

 

Die ehemalige Industriebahntrasse der Niederbarnimer Eisenbahn im Bereich des Netzelements N4 hat im Grundstücksbestand eine Breite von i. M. ca. 25 m und befindet sich im Eigentum der NEB.

In allen vier Netzelementen (N1 - N4) wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie ein Regelquerschnitt mit einer Breite von 20,20 m (zweistreifige Fahrbahn, beidseitige Radfahrstreifen, Grünstreifen und Gehwege) als Vorzugsvariante ermittelt, der je nach örtlicher Situation auch reduziert werden kann (ggf. ohne Radfahrstreifen o. ä.). Enteignungen von privaten Teilflächen der anliegenden Grundstücke mit überwiegender Einfamilienhausbebauung sind daher zur Realisierung des Netzelements N4 nicht erforderlich.

 

Das Änderungskonzept des Berliner Flächennutzungsplans zur Verkehrslösung Heinersdorf mit der Netzergänzung des Netzelements N4 als übergeordnete Hauptverkehrsstraße liegt inzwischen dem Bezirksamt zur verwaltungsinternen Vorabstimmung vor. Die diesbezügliche Stellungnahme wurde am 27.08.2013 vom Bezirksamt beschlossen und wird der BVV zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verfolgt mit dem laufenden Verfahren zum Bebauungsplan 3-55 und dem FNP-Änderungsverfahren das Ziel, die ehemalige Industriebahntrasse der NEB von Bebauung freizuhalten und die Chance einer langfristigen Neuordnung der Verkehrsführung offen zu halten.

 

Das Bezirksamt wird  auch künftig in den weiteren Verfahrensschritten zum von SenStadtUm eingeleiteten Bebauungsplanverfahren 3 - 55 und dem vorlaufenden FNP-Änderungsverfahren (22.03.2013, ABl. 560) mitwirken und die Haltung der BVV vortragen. Auch die BVV selbst und die bürgerschaftliche Öffentlichkeit können in den weiteren Verfahrensschritten immer wieder ihre diesbezüglichen Zielvorstellungen einbringen.     

 

Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es derzeit bei den oben genannten Verfahren nur um eine langfristige Trassenfreihaltung geht und keinesfalls bereits um konkrete Planungen. Es verbleiben also auch in Zukunft noch hinreichend Einflussmöglichkeiten zur Gestaltung des weiteren Planungsprozesses.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 
 

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