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Drucksache - VII-0411
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2014 -2018
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
In die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Verwal- tungsgericht Berlin sind für die Amtsperiode vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 die in der Anlage aufgeführten Personen aufzunehmen.
3. Begründung
Nach § 28 i. V. m. § 185 Abs. 1 VwGO stellen die Bezirke eine Vorschlagsliste (Anlage) für die ehrenamtliche Richter/innen am Verwaltungsgericht Berlin auf.
Der Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Verwaltungsgericht Berlin hat beschlossen, die Zahl der für den Bezirk Berlin - Pankow aufzunehmenden Personen auf 70 festzulegen.
Im Bezirk Pankow haben sich im Zeitraum vom 01.10.2012 - 01.03.2013, trotz einer intensiven Pressearbeit auf Landes- und Bezirksebene, nur 12 Personen freiwillig gemeldet, die bereit waren als ehrenamtliche Richter/in am Verwaltungsgericht tätig zu werden. Das Bezirkswahlamt hat daher ab 04.03.2013 Gespräche mit Bürgern geführt, die sich bereits als freiwillige/r Schöffenbewerber/in im Bezirk Pankow gemeldet haben, um Sie auf die Möglichkeit eines Einsatzes als ehrenamtliche Richter/in am Verwaltungsgericht hinzuweisen. Durch diese Maßnahme ist es gelungen, bis zum 13.03.2013 insgesamt 68 Personen in die Vorschlagsliste (Anlage) aufzunehmen.
Die aus der Anlage ersichtliche Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Ehrenamtliche Richter/innen müssen Deutsche sein, das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben (§ 20 VwGO). Die Bewerber/innen haben sich damit einverstanden erklärt, dass Ihre Angaben zur Überprüfung der Identität dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten und zur Feststellung der Fähigkeit für ehrenamtliche Richter/innen bzw. Schöffen/innen dem Bundeszentralregister übermittelt werden. Die Zustimmung der Bewerber/innen zu einer sonstigen Veröffentlichung der persönlichen Daten liegt nicht vor und ist gesetzlich auch nicht vorgesehen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der BVV erforderlich (§ 28 Satz 4 VwGO).
Nach Beschlussfassung durch die BVV ist die Vorschlagsliste der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin zu übermitteln und eine beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift über das Abstimmungsergebnis beizufügen.
4. Rechtsgrundlage
§ 28 i. V. m. § 185 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG § 16 Abs. 1 c BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten KühneBezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur Umwelt und Bürgerservice
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