Drucksache - VII-0340  

 
 
Betreff: Der transparente Weg zu den Patient*innenfürsprecher*innen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionAusschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
12.02.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
26.02.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
12.03.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Piratenfraktion 12. BVV 30.01.2013
Beschlussempfehlung Ausschuss ArbSozGesSen, 14. BVV am 24.04.13

Die BVV möge beschließen:

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.03.2013 beraten empfiehlt mit Mehrheit der BVV die Ablehnung des Antrags.

 

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:

 

JA 0  / Nein 10  / Enthaltung 5

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Zugänglichkeit zum/r Patient*innenenfürsprecher*in in den jeweiligen Krankenhäusern gewährleistet wird.

 

Das Bezirksamt beachtet hierbei nachfolgende Regelungen und setzt diese als kontinuierliche Standards ein.

 

-          Die Patient*innenfürsprecher*innen unterhalten am zuständigen Standort Briefkästen, die regelmäßig persönlich von den Patient*innenfürsprecher*innen geleert werden.

 

-          Auf geschlossen oder nicht öffentlich zugänglichen Stationen ist ein weiterer Briefkasten anzubringen und die Station ist regelmäßig von dem/r Patient*innenfürsprecher*in aufzusuchen.

 

-          Auf Briefkästen, am Büro oder Aufenthaltsraum der Patient*innenfürsprecher*innen, auf allen Stationen, an der Patient*inneninformation und in  allgemeinen Aushangtafeln des Krankenhauses sind der Name des/r Patient*innenfürsprecher*in, der Standort bzw. die Raumnummer des Büros oder des Aufenthaltsraums, die Sprechzeiten und die Telefonnummer allgemein zugänglich zu veröffentlichen. Die Veröffentlichungen der vorgenannten Kontaktdaten haben barrierefrei in für Sehbehinderte geeigneter Schriftgröße zu erfolgen.

 

-          Die Patient*innenfürsprecher*innen melden Veränderungen des Standorts, der Sprechzeiten oder der Telefonnummer unverzüglich an das Bezirksamt und an die Klinikleitung sowie der Patient*inneninformation des jeweiligen Krankenhausstandortes.

 

-          Die Krankenhäuser werden dazu aufgefordert, die Informationen über Namen der Patient*innenfürsprecher*innen, Sprechzeiten, Standort und Telefonnummer an weiteren geeigneten Orten zu veröffentlichen. In geeigneten Informationsblättern des Krankenhauses werden die Patient*innenfürsprecher*innen aufgenommen und Standorte, Sprechzeiten und Telefonnummern veröffentlicht. Im Internetauftritt des Krankenhauses sind die Patient*innenfürsprecher*innen an geeigneter Stelle aufzuführen und die Kontaktdaten zu veröffentlichen.

 

-          Die Klinikleitung informiert die Stationsleitungen und Patient*inneninformationen über Veränderungen von Sprechzeiten, Standort oder Telefonnummer. Die Veränderungen werden der Patient*inneninformation, an den Briefkästen, den Stationsaushängen sowie den Aushangtafeln unverzüglich aktualisiert. Diese Verantwortung tragen die Klinikleitung mit den Patient*innenfürsprecher*innen gemeinsam.

 

In der Antwort auf die Kleine Anfrage KA-0187/VII wurde auf die Unzugänglichkeit und den Mangel an Information über Standort, Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten der Patient*innenfürsprecher*innen bereits aufmerksam gemacht

Begründung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:

Der Ausschuss hat eine Patientenfürsprecherinnen angehört und von den anderen deren Berichte zur Kenntnis genommen. Hieraus haben die Ausschussmitglieder erfahren, dass die meisten der im Antrag vorgeschlagenen Änderungen schon umgesetzt sind. Mit dem vorliegenden  Antrag wird auch nicht die beabsichtigte Unterstützung der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher erreicht. Im Gegenteil waren einige Patientenfürsprecherrinnen und -fürsprecher empört über die falsche Einschätzung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Problematik von Briefkästen in geschlossenen Stationen konnte nicht geklärt werden, wird aber von einem Teil der Ausschussmitglieder als wichtig angesehen, so dass nicht alle den Antrag ablehnten.

 

Text Ursprungsantrag Piratenfraktion:

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen, dass die Zugänglichkeit zum/r Patient*innenenfürsprecher*in in den jeweiligen Krankenhäusern gewährleistet wird.

 

Das Bezirksamt beachtet hierbei nachfolgende Regelungen und setzt diese als kontinuirliche Standarts ein.

 

- Die Patient*innenfürsprecher*innen unterhalten am zuständigen Standort Briefkästen, die regelmäßig persönlich von den Patient*innenfürsprecher*innen geleert werden.

- Auf geschlossen oder nicht öffentlich zugänglichen Stationen ist ein weiterer Briefkasten anzubringen und die Station ist regelmäßig von dem/r Patient*innenfürsprecher*in aufzusuchen.

- Auf Briefkästen, am Büro oder Aufenthaltsraum der Patient*innenfürsprecher*innen, auf allen Stationen, an der Patient*inneninformation und inallgemeinen Aushangtafeln des Krankenhauses sind der Name des/r Patient*innenfürsprecher*in, der Standort bzw. die Raumnummer des Büros oder des Aufenthaltsraums, die Sprechzeiten und die Telefonnummer allgemein zugänglich zu veröffentlichen. Die Veröffentlichungen der vorgenannten Kontaktdaten haben barrierefrei in für Sehbehinderte geeigneter Schriftgröße zu erfolgen.

- Die Patient*innenfürsprecher*innen melden Veränderungen des Standorts, der Sprechzeiten oder der Telefonnummer unverzüglich an das Bezirksamt und an die Klinikleitung sowie der Patient*inneninformation des jeweiligen Krankenhausstandortes.

- Die Krankenhäuser werden dazu aufgefordert, die Informationen über Namen der Patient*innenfürsprecher*innen, Sprechzeiten, Standort und Telefonnummer an weiteren geeigneten Orten zu veröffentlichen. In geeigneten Informationsblättern des Krankenhauses werden die Patient*innenfürsprecher*innen aufgenommen und Standorte, Sprechzeiten und Telefonnummern veröffentlicht. Im Internetauftritt des Krankenhauses sind die Patient*innenfürsprecher*innen an geeigneter Stelle aufzuführen und die Kontaktdaten zu veröffentlichen.

- Die Klinikleitung informiert die Stationsleitungen und Patient*inneninformationen über Veränderungen von Sprechzeiten, Standort oder Telefonnummer. Die Veränderungen werden der Patient*inneninformation, an den Briefkästen, den Stationsaushängen sowie den Aushangtafeln unverzüglich aktualisiert. Diese Verantwortung tragen die Klinikleitung mit den Patient*innenfürsprecher*innen gemeinsam.

 

Begründung Ursprungsantrag:

In der Antwort auf die  Kleine Anfrage KA-0187/VII wurde auf die Unzugänglichkeit und den Mangel an Information über Standort, Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten der Patient*innenfürsprecher*innen bereits aufmerksam gemacht.

 

Bei den aktuellen Besuchen der Krankenhäuser Vivantes Klinikum im Prenzlauer Berg Fröbelstr. 15, 10405 Berlin und St. Josephskrankenhaus in Weißensee wurden zahlreiche Schwierigkeiten offensichtlich, den Weg zum/r Patient*innenfürsprecher*in zu finden.

 

Im Josephskrankenhaus ist zwar gleich an der Eingangspatient*inneninformation ein Briefkasten des Patient*innenfürsprechers, jedoch steht hier nur sein Name und keine Angabe von Sprechzeiten und Standort. Der derzeitige Standort des Patient*innenfürsprechers ist in der Cafeteria des Krankenhauses. Die Cafeteria eignet sich meines Erachtens nicht als Standort für ein vertrauliches Gespräch. Das Besprechungszimmer des Patientenfürsprechers ist nicht ausgewiesen. Der Patientenfürsprecher hat keinen eigenen Raum für sich, sondern kann nur andere Räumlichkeiten mitbenutzen.

 

Im Vivantesklinikum am Standort Prenzlauer Berg, Fröbelstr. 15, 10405 Berlin war der Patient*inneninformation die Sprechzeiten und der Standort der Patient*innenfürsprecherin nicht bekannt. Dem Patient*inneninformationsblatt "Ihr Plan für das Klinikum im Friedrichshain Standort Prenzlauer Berg" ist unter dem Stichpunkt "Patientenführsprecherin" zu entnehmen "Standort Haus 1 Erdgeschoss". Die Raumnummer, Sprechzeiten und Telefonnummer ist im Informationsblatt nicht angegeben.

 

Das Amt des/r Patient*innenfürsprecher*in ist zu wichtig, als dass wir uns erlauben sollten, gleichgültig damit umzugehen. Die Patient*innen haben einen Anspruch auf freien und vor Allem barrierefreien Zugang zum/r Patient*innenfürsprecher*n. Hierzu gehört vor Allem auch die Information über Standort, Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten. Gerade für Menschen, die in einer gesundheitlich schwierigen Lage sind, ist es schwierig, kleinste Barrieren zu überwinden. Deshalb sollte der Zugang zum/r Patient*innenfürsprecher*n so leicht wie möglich gehalten werden. Die jetzige Situation ist hierfür unzureichend und verbesserungswürdig.

 

Deshalb plädieren wir dafür eine einheitliche Regelung zu schaffen. Selbst wenn nun alle Kontaktdaten aktualisiert werden, stehen wir bei der kleinsten Änderung wieder vor dem Problem, wer die Erreichbarkeit der Patient*Innenfürsprecher*Innen sichert. Es muss eine klare Zuständigkeit  und Regelung hierfür geben.

 

Wir stellen nochmals ausdrücklich klar, das mit diesem Antrag keine Kritik an der Ausführung des Amtes der Patient*innenfürsprecher*innen verbunden ist.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen