Drucksache - VI-0701  

 
 
Betreff: Wärmeisolierung bezirkseigener Gebäude
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.04.2009 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2009 
27. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
14.10.2009 
Fortführung der 27. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.05.2010 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
26.05.2010 
Fortsetzung der 33. öffentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.03.2011 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.03.2016 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Ursprungsantrag SPD
VzK§13 BA, 1. ZB
VzK§13 BA, 1. ZB, Anlage
VzK§13 BA, 2. ZB
VzK§13 BA, 2. ZB, Anlage
VzK§13 BA, 3. ZB
VzK§13 BA, 3. ZB, Anlage
VzK§13 BA, ZB 7. BVV am 13.06.12
VzK §13 BA, ZB 14. BVV 24.04.2013
0701-VI, Anlage, 5. Zwischenbericht
VzK §13 ZB, BA 21. BVV am 05.03.2014
VzK §13 ZB-Anlage, BA 21. BVV am 05.03.2014
VzK§13 BA, ZB 30. BVV am 25.03.15
VzK§13 BA, ZB Anlage 30. BVV am 25.03.15
VzK 13 BA, Zwischenbericht, 38. BVV am 02.03.2016
VzK 13 BA, Zwischenbericht, 38. BVV am 02.03.2016 Anlage
VzK §13 BA Schlussbericht, 7.BVV am 17.5.17
Anlage Schlussbericht zur 7.BVV am 17.5.17

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Bericht zum Stand der Wärmeisolierung bezirkseigener Gebäude vorzulegen

Siehe Anlage

Ein Bericht zum Stand der Wärmeisolierung bezirkseigener Immobilien ist eine notwendige Grundlage um die Tätigkeit in diesen B

Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VI-0701/2009

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Wärmeisolierung bezirkseigener Gebäude

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der Sitzung am 01.04.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VI-0701/2009

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Bericht zum Stand der Wärmeisolierung bezirkseigener Gebäude vorzulegen.

In diesem Bericht ist jährlich über den Stand der Wärmeisolierung zu informieren. Dabei sind die betroffenen Gebäude und die Ausstattungsstandards geordnet nach Abschlussjahr der Maßnahmen darzustellen. Weiterhin sind die laufenden Arbeiten und die Planung darzustellen.

Der Bericht sollte nach Möglichkeit im Rahmen des Energieberichtes vorgelegt werden.

Sollte der Energiebericht für das Jahr 2009 nicht zum 01.09.2009 vorgelegt werden können, so ist der Bericht zur Wärmeisolierung an bezirkseigenen Gebäuden unabhängig vom Energiebericht zum 01.09.2009 der BVV vorzulegen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der vorliegende Schlussbericht stellt den aktuellen Bearbeitungsstand der energetischen Sanierung von bezirklichen Gebäuden dar. Grundsätzlich ist anzumerken, dass alle Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden gemäß der jeweils geltenden Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEv) durchgeführt werden.

Auf der Basis der für das Land Berlin ins Leben gerufenen „Steuerungsgruppe Sanierungsfahrplan für Gebäude des Landes Berlin“ findet gegenwärtig eine Vorabstimmung zu möglichen landesweit einheitlichen Rahmenbedingungen und energetischen Standards für Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden statt. Die Steuerungsgruppe hat 2016 bereits zweimal getagt, weitere Sitzungen folgen. Darüber hinaus befindet sich in diesem Zusammenhang auch das Thema eines zentralen Energiemanagements zu aktuellen Entwicklungen bei der Neukonzeption der Energiewirtschaftsstelle (EWS-Datenbank) im Aufbau. Hier werden die Verbrauchsdaten für Strom, Gas und Fernwärme für alle Liegenschaften des Landes Berlin objektbezogen abgebildet. Die Zielsetzung der Einführung einheitlicher Standards für Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden besteht darin, baufachliche Aspekte, Energieverbrauch und konkrete Effizienzvorgaben sowie ablauftechnische Vorgaben zu vereinheitlichen und verbindlich in Anwendung zu bringen. Ein erster Schritt wird sein, alle betroffenen Gebäude, die mehr als 250 m² Nettogeschossfläche aufweisen, zu ermitteln und eine Erhebung der Verbrauchsdaten von 2010 an in einer Datenbank zu erfassen.

Mit der schrittweisen Umsetzung dieses Sanierungsfahrplanes und der Erarbeitung der o. g. Datenbank wird es zukünftig möglich sein, die regelmäßig fortzuschreibenden Gebäudedaten in weitaus detaillierter und somit aussagekräftiger Form darzustellen. Die Datenbank ist Grundlage für das Erreichen der Klimaziele des Landes Berlin und soll auch den jeweiligen Anteil der Bezirke bezüglich der CO2 Emission anzeigen. Das Bezirksamt Pankow erhält einen sogenannten Clientenzugriff auf diese Datenbank und wird damit in die Lage versetzt, die jeweils aktuellen Gebäudedaten einzusehen bzw. abzurufen.

Das Bezirksamt wird ab 2018 der BVV in geeigneter Form einen Auszug aus der Datenbank mit den aktualisierten Gebäudedaten regelmäßig zukommen lassen.

Durch das von der Bundesregierung geplante Gebäudeenergiegesetz 2018 (GEG) wird es Änderungen beim Berechnungsverfahren zur Energetischen Bewertung bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen geben, die eine Reduzierung des Primärenergieverbrauches zum Ziel haben. Dieses Gesetz soll ab 2018 für alle Maßnahmen verbindlich sein.
In diesem Zusammenhang wird die Wirtschaftlichkeit von Energie-Contracting im Besonderen bei Blockheizkraftwerken (BHKW) nach Vorlage der Gesetzesänderungen geprüft.
Der neu eingestellte Energiemanager soll die Maßnahmen nach den §§ 7, 8 und 9 des EWG Berlin unterstützen und das bereits im Bezirk etablierte externe Energiemanagement überwachen. Weiterhin sollen durch ihn die energetischen Wartungen von Kälte- und Lüftungsanlagen überwacht werden.

Zum Verständnis der beigefügten Tabelle ist anzumerken, dass der Eintrag „nein“ in der Spalte „energetische Sanierung durchgeführt“ nicht bedeutet, dass es an diesem Gebäude keinerlei Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit gab. Beispielsweise wurde an der „Grundschule an der Marie“ nach der Nutzungsänderung (ehemalige Poliklinik) vor Wiederinbetriebnahme als Schule eine nach den in den 1990-iger geltenden Standards ausgeführte Sanierung vorgenommen. Eine energetische Sanierung im Sinne der EnEV erfolgte nicht, da diese noch nicht existierte. Dennoch verfügt diese Schule über eine moderne Heizungsanlage mit Einzelraumregelung. Die Fragen dieser Drucksache beziehen sich jedoch auf wärmeisolierende Maßnahmen, so dass damit dieses Schulgebäude aus dem Raster fällt.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anhang

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


 

 

Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

X

X

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

X

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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