Drucksache - VII-0381  

 
 
Betreff: Zentrale Antidiskriminierungsberatung Pankow im Bürgeramt Fröbelstraße 17 einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO federführender Ausschuss
21.03.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 13. BVV am 06.03.13
2. Ausfertigung Antrag Linke und Piraten, 13. BVV am 06.03.13
Beschlussempfehlung Ausschuss BüWoGO, 14. BVV am 24.04.13
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013

Antrag der Linksfraktion zur 13

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Jede(r) BürgerIn wird im Laufe des Lebens mit mindestens einer Art von Diskriminierung in der einen oder anderen Weise konfrontiert

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                   08. 2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                Drucksache-Nr.:

in Erledigung der

                                                                                                                                        Drucksache Nr. VII-0381
 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Zentrale Antidiskriminierungsberatung Pankow im Bürgeramt Fröbelstraße 17 einrichten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 14. Sitzung am 24.04. 2013 beschlossenen Drucksache Nummer VII-0381

 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, eine bürgernahe Antidiskriminierungsberatung in den Räumlichkeiten des Bürgeramtes Pankow Fröbelstr. 17 einzurichten."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Die Erstberatung und Vermittlung in Fällen von Diskriminierung erfolgt im Bezirksamt Pankow durch die jeweiligen Beauftragten an deren Arbeitsort im Rathaus Pankow, in dem sich übrigens auch ein hoch frequentiertes Bürgeramt befindet.

 

Da die Ratsuchenden mehrheitlich telefonisch und per E-Mail um Beratung bitten, wurde bereits vor Jahren auf "starre" Sprechzeiten verzichtet. Die Kontaktadressen der Beauftragten sind in allen Wegweisern und im Internet veröffentlicht. Im Interesse der Ratsuchenden wird durch das Bezirksamt flexibel und bürgernah auf den Bedarf reagiert. Die Beratungen erfolgen individuell nach terminlicher Vereinbarung.

 

In der Regel werden entsprechende Anliegen gezielt und nicht spontan vorgetragen. Das Bezirksamt kann daher nicht erkennen, warum die rein quantitative hohe Anzahl von Personen, die z.B. melderechtliche Angelegenheiten zu erledigen haben, Begründung für eine Beratung am selben Ort sein soll, zu deren Zwecke die Personen jedoch nicht erschienen sind.

 

Das Bezirksamt verfügt über keinerlei Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass eine bestehende Nachfrage für die Beratungsangebote nicht gedeckt werden könne, weil sich die Angebote am falschen Ort befinden.

 

Eine bürgernahe Beratung und Vermittlung ist außerdem weniger abhängig von der Örtlichkeit, als vom Angebot einer passenden anlassbezogenen und fachspezifischen Ansprechstelle.

 

Das Bezirksamt wird daher keine Antidiskriminierungsberatung in den Räumlichkeiten des Bürgeramtes Fröbelstraße 17 einrichten.

 

Um das Angebot der Beauftragten bekannter zu machen, werden folgende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt:

 

  1. Aushänge in den Bürgerämtern, die auf die Erstberatung der drei Beauftragten in Fällen von Diskriminierung verweisen.
     
  2. Verteilung der Materialien der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung in allen Bürgerämtern und in anderen bezirklichen Einrichtungen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Die Arbeit der Beauftragten dient der Gleichstellung und der Gleichbehandlung.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine Auswirkungen

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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