Drucksache - VII-0374  

 
 
Betreff: Radverkehr Dietzgenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 13. BVV am 06.03.13
VzK §13 BA, ZB 14. BVV 24.04.2013
VzK§13 BA, SB 22. BVV am 02.04.14
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14

Betreff: Radverkehr Dietzgenstraße

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Das Bezirksamt plant, ab dem Frühjahr die Radverkehrsanlagen in der Dietzgenstraße ab der Einmündung Blankenburger Straße nordwärts auszubauen bzw

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2014

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VII-0374

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Radverkehr Dietzgenstraße

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0374

 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie in die geplante Verbesserung der Radverkehrsanlagen in der Dietzgenstraße auch der Abschnitt zwischen Schlosspark und Hermann-Hesse-Straße einbezogen werden kann, etwa in dem eine für den Radverkehr besser befahrbare Fahrbahndeckschicht aufgebracht wird."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Anfrage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu diesem Ersuchen hat ergeben, dass die vorgeschlagene Maßnahme nicht durch das Radverkehrsinfrastrukturprogramm finanzierbar ist.

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das Radverkehrsprogramm wäre die Weiterführung des Radweges durch den Schlosspark.

Die Dietzgenstraße führt hier zum Eingang des inneren Schlossparkbereichs, der der Stiftung preußische Schlösser und Gärten untersteht.

Das Radfahren ist auf den Wegen in unmittelbarer Nähe des Schlosses derzeit nicht gestattet. Damit entfällt die Voraussetzung für die Aufnahme in das Radverkehrsinfrastrukturprogramm des Senats, denn die Weiterführung des Radweges ist formal nicht abgesichert.

 

Überdies liegt folgende Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde vor:

"Das betreffende Teilstück der Dietzgenstraße ist eines der letzten Zeugnisse des alten Dorfes Niederschönhausen und eine der beiden seit Jahrhunderten überlieferten Verbindungen zum ehemaligen Gutshof, später Schlossareal.

Kopfsteinpflaster (naturgemäß nicht behauen, unregelmäßige Feldsteingrößen) ist nur noch selten in Berlin vorzufinden. Meistens wurden die alten Straßen bereits durch behauene Granitsteine gepflastert. Das imposante Erscheinungsbild wird im schlossnahen Bereich noch durch das anliegende Hofgärtnerhaus verstärkt.

Wenn nun ein Asphaltstreifen wie an der Ossietzkystraße aufgebracht würde, ginge natürlich der dörfliche Charakter verloren.

Deshalb lehnt die Denkmalschutzbehörde eine Asphaltierung ab."

 

Dem Antrag, die Befahrbarkeit dieses Abschnitts der Dietzgenstraße für Radfahrer,  z. B. durch das Aufbringen einer Asphaltdeckschicht, zu verbessern, kann demnach sowohl aus Gründen des Denkmalschutzes als auch aus finanziellen Gründen nicht entsprochen werden, denn das Aufbringen der geplanten Asphaltdeckschicht kostet ca. 95.000,00 ?, welche nicht zur Verfügung stehen.

 

Wir bitten daher, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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