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Drucksache - VII-0431
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0431
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Verlagerung des Flugverkehrs von Tegel zum Flughafen Schönefeld (alt)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 14.Tagung der BVV am 24.04.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0431:
"Vor den Hintergrund der aktuell in der Öffentlichkeit stattfindenden Diskussionen um eine Offenhaltung des Flughafens Tegel auch nach der Eröffnung des Großflughafens BER bekräftigt die BVV die bestehende Beschlusslage zu den Berliner Flughäfen, insbesondere der vollständigen Schließung des Flughafens in Tegel.
Bis zur Inbetriebnahme von BER und der Schließung des Flughafens Tegel ersucht die BVV das Bezirksamt, sich gegenüber der Senatsverwaltung und in der Fluglärmkommission dafür einzusetzen, dass:
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Das Bezirksamt hat mehrfach in den zuständigen Gremien sowie öffentlich deutlich gemacht, dass es eine Offenhaltung des Flughafens Berlin-Tegel auch nach Inbetriebnahme des Großflughafens BER im Sinne eines Vertrauensschutzes für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner für inakzeptabel hält.
Im Rahmen der Anhörung zur Neuordnung der Gebühren für den Flughafen Tegel in der Fluglärmschutzkommission (FLSK) hat das Bezirksamt deutlich gemacht, dass die Lande- und Lärmentgelte die schwierige und belastende Situation der Anwohner berücksichtigen müssen. Es muss einen finanziellen Anreiz geben, den Flughafen Tegel zu meiden und den Flughafen Schönefeld bevorzugt zu nutzen. Dazu gehört, dass es keine Absenkung der Lärmentgelte in den einzelnen Lärmkategorien gibt. Es muss nach Ansicht des Bezirksamtes hier zu einer Erhöhung gegenüber den bisher gültigen Tarifen kommen. Die Lärmzuschläge in den Nachtrand- und Nachtzeiten von 22.00 - 06.00 Uhr müssen so ausfallen, dass sie einen tatsächlichen Anreiz darstellen, dass planmäßige Flüge unterbleiben und Verspätungen vermieden werden. Weiterhin sind nach Ansicht des Bezirksamtes auch lärmabhängige Entgelte für Starts zu erheben. Die bislang üblichen und auch weiterhin geplanten verkehrsfördernden Konditionen, wie z. B. Destinationsförderung, Tonnage- und Passagierförderung, sollten entfallen. Die Lande- und Lärmentgelte der Flughäfen Tegel und Schönefeld sind entsprechend aufeinander abzustimmen. Diese Positionen hat das Bezirksamt sowohl mündlich in den Sitzungen als auch in einer schriftlichen Stellungnahme - auch in Abstimmung mit anderen betroffenen Bezirken - gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Forderungen des Bezirksamtes - sowie anderer Bezirke - wurden bei der Neuordnung der Gebührenordnung leider nicht berücksichtigt. Das Bezirksamt hat dies sowohl intern als auch öffentlich kritisiert.
Im Rahmen der bestehenden Betriebserlaubnis für den Flughafen Tegel gibt es zum Nachtflugverkehr einschränkende Regelungen. Es sind Starts und Landungen in der Zeit von 23.00 - 06.00 Uhr unzulässig. Jedoch gelten für unvermeidbare Verspätungen Ausnahmegenehmigungen von den Flugbeschränkungen bis 24.00 Uhr als erteilt, wenn die Verspätung in jedem Einzelfall der Luftaufsicht nachgewiesen wird. Darüber hinaus kann in der Sperrzeit von 24.00 - 05.59 Uhr die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in begründeten Einzelfällen weitere Ausnahmen zulassen. Auf Grund der Zunahme von Flügen in den Nachtrandzeiten hat die Senatsverwaltung seit August 2012 angewiesen, dass Starts ab 23.30 Uhr nur möglich sind, wenn im Vorfeld bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt wird. Das Bezirksamt hat im Rahmen der FLSK mehrfach daraufhingewirkt, dass die Genehmigungspraxis so restriktiv wie möglich zu handhaben ist und transparente Entscheidungskriterien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige Senatsverwaltung vorzulegen sind. Eine Änderung der Betriebserlaubnis sowie eine Ausweitung des Nachtflugverbotes werden durch die zuständige Senatsverwaltung abgelehnt.
Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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