Tagesordnung - 26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 14.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:28 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Campus Rütli - Schulneubau, Ausbildungswerkstätte, Eltern-Kind-Zentrum und Aussenbereiche - Eine Baustelle ohne Ende?  
Enthält Anlagen
0958/XX  
Ö 1.2  
Bezirkliches Tourismuskonzept – Interessen der Anwohnenden ignoriert?  
Enthält Anlagen
0959/XX  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5     Entschließungen      
Ö 5.1  
Den Volksentscheid "Tempelhofer Feld" einhalten – Die Volksgesetzgebung respektieren  
Enthält Anlagen
0988/XX  
Ö 5.2  
Physiotherapiezentrum Sonnenallee  
Enthält Anlagen
0989/XX  
Ö 6     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 6.1  
Verteilung der Geschäftsbereiche unter den Mitgliedern des Bezirksamtes  
Enthält Anlagen
0951/XX  
Ö 6.2  
Bezirkliche Rahmenkonzeption Schule, Jugendhilfe und Gesundheit in Neukölln  
Enthält Anlagen
0953/XX  
Ö 6.3  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierter im Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnnung  
Enthält Anlagen
0956/XX  
Ö 6.4  
Einführung eines neuen Mitgliedes in die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  
Enthält Anlagen
0952/XX  
Ö 6.5  
Nachrücken eines stellvertretenden Bürgerdeputierten als Bürgerdeputierter  
Enthält Anlagen
0955/XX  
Ö 6.6  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierter im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  
Enthält Anlagen
0954/XX  
Ö 7     Vorlagen zur Wahl      
Ö 7.1  
Wahl einer Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung  
Enthält Anlagen
0957/XX  
Ö 7.2  
Wahl von ehrenamtlichen Mitgliedern des Milieuschutzbeirates  
Enthält Anlagen
1002/XX  
Ö 8  
Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Erhalt des QM Gropiusstadt?  
Enthält Anlagen
0991/XX  
Ö 9.2  
Schwimmhalle der Schilling-Schule  
Enthält Anlagen
0994/XX  
Ö 9.3  
Belegung der modularen Unterkunft in der Kiefholzstraße  
Enthält Anlagen
0996/XX  
Ö 9.4  
Kieztreffpunkt Morus 44 am Rollberg retten!  
Enthält Anlagen
0997/XX  
Ö 9.5  
Anwohner vermissen die Bäume in der Weserstraße  
Enthält Anlagen
0998/XX  
Ö 9.6  
Bürger zur Stadtteilkonferenz eingeladen?  
Enthält Anlagen
0992/XX  
Ö 9.7  
Al-Nur-Moschee  
Enthält Anlagen
0995/XX  
Ö 9.8  
Provisorische Abstützung der Balkone mittels Holzbalken  
Enthält Anlagen
0999/XX  
Ö 9.9  
Mobile Unterrichtsräume in Neukölln  
Enthält Anlagen
0993/XX  
Ö 9.10  
Obdachloser auf der Mittelinsel zur U- Bahn-Station Boddinstraße, Hermannstraße  
Enthält Anlagen
1000/XX  
Ö 9.11  
ADAS und Hamas  
Enthält Anlagen
0950/XX  
Ö 9.12  
Nachfrage zu KA/171/XX und KA/262/XX  
Enthält Anlagen
0990/XX  
Ö 9.13  
Gewalt an Neuköllner Kindergärten  
Enthält Anlagen
1001/XX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 10.1  
Platzbenennung  
Enthält Anlagen
0911/XX  
Ö 10.2  
Eidechsen und Amphibienvorkommen im Südosten des Tempelhofer Feldes – Hat Neukölln daran Anteil?  
Enthält Anlagen
0914/XX  
Ö 10.3  
Öffentliches Erinnern an die Novemberrevolution in Neukölln  
Enthält Anlagen
0917/XX  
Ö 10.4  
Bestandsschutz der Kleingartenanlagen verlängern  
Enthält Anlagen
0928/XX  
Ö 10.5  
Ampel Hermannstraße/ Thomasstraße  
Enthält Anlagen
0920/XX  
Ö 10.6  
Handeln statt populistischem Spiel  
Enthält Anlagen
0908/XX  
Ö 10.7  
Straßenumbenennung  
Enthält Anlagen
0912/XX  
Ö 10.8  
Nutzerfreundliche Papierkörbe in der Karl-Marx-Straße  
Enthält Anlagen
0909/XX  
Ö 10.9  
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Oderstraße 188 zur Erweiterung des Werner-Seelenbinder-Sportparks und Sicherung von Gartenparzellen  
Enthält Anlagen
0915/XX  
Ö 10.10  
Gedenkstein auf dem Garnisonsfriedhof  
Enthält Anlagen
0910/XX  
Ö 10.11  
Radverkehr in Hermannstraße und Sonnenallee sicherer machen  
Enthält Anlagen
0918/XX  
Ö 10.12  
Kita Riesestraße 1-2  
Enthält Anlagen
0913/XX  
Ö 10.13  
Hänselstraße zwischen Sonnenallee und Gretelstraße zum verkehrsberuhigten Bereich umwidmen  
Enthält Anlagen
0919/XX  
Ö 10.14  
Beratungsstelle für Opfer von Straftaten schaffen  
Enthält Anlagen
0921/XX  
Ö 10.15  
Umwandlung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten in ein Referat für Gleichberechtigung  
Enthält Anlagen
0922/XX  
Ö 10.16  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Groß-Ziethener Chaussee  
Enthält Anlagen
0923/XX  
Ö 10.17  
„Solidarisches Grundeinkommen“, aber richtig und solidarisch  
Enthält Anlagen
0927/XX  
Ö 10.18  
Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende nicht warten lassen!  
Enthält Anlagen
0810/XX  
Ö 10.19  
Kältebahnhöfe offenhalten  
Enthält Anlagen
0883/XX  
Ö 10.20  
Fachkonferenz Jugendberufsagentur
Enthält Anlagen
0332/XX  
Ö 10.21  
Fortschreibung des Neuköllner Integrationspapiers von 2009
Enthält Anlagen
1167/XIX  
Ö 10.22  
Abdeckung Neuköllns durch Banken und Nahversorger  
Enthält Anlagen
0867/XX  
Ö 10.23  
Vorkaufsrecht Elbestraße/Weigandufer  
Enthält Anlagen
0868/XX  
Ö 10.24  
MieterInnen von Mahlower Block und Emser Str. schützen  
Enthält Anlagen
0870/XX  
Ö 10.25  
Leichte Sprache der BVV-Verwaltung  
Enthält Anlagen
0879/XX  
Ö 10.26  
Schutz von Minderjährigen in einem kriminellen familiären Umfeld  
Enthält Anlagen
0924/XX  
Ö 10.27  
Eidechsen und Amphibienvorkommen im Südosten des Tempelhofer Feldes  
Enthält Anlagen
0916/XX  
Ö 10.28  
Gilt in Neuköllner Grundschulkantinen die Scharia?  
Enthält Anlagen
0929/XX  
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Bei weiterem Umbau der Karl-Marx-Straße Konsequenzen aus dem Fahrradstreifen-Desaster ziehen  
Enthält Anlagen
0735/XX  
Ö 11.2  
Abwendungsvereinbarungen  
Enthält Anlagen
0806/XX  
Ö 11.3  
Spielplatzkommission konzeptionell neu aufstellen
Enthält Anlagen
0802/XX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
App „Gesundes Neukölln“  
Enthält Anlagen
0960/XX  
Ö 12.2  
Aufgeblähtes Bürgermeisterbüro  
Enthält Anlagen
0962/XX  
Ö 12.3  
EU-Fördermittel und Auswirkungen des Brexit auf Neukölln  
Enthält Anlagen
0964/XX  
Ö 12.4  
Umsetzung des Beschlusses gegen die Privatisierung von Schulliegenschaften  
Enthält Anlagen
0966/XX  
Ö 12.5  
Verstöße gegen die Verpackungsordnung in Ordnung?  
Enthält Anlagen
0967/XX  
Ö 12.6  
Schuldistanz oder Schulschwänzer  
Enthält Anlagen
0968/XX  
Ö 12.7  
Sensibilisierungen und Maßnahmen im Bereich LSBTTIQ  
Enthält Anlagen
0961/XX  
Ö 12.8  
Gewerbeflächen zur Ansiedlung von produzierendem Gewerbe  
Enthält Anlagen
0963/XX  
Ö 12.9  
Schulcontainer (MUR) in Neukölln  
Enthält Anlagen
0965/XX  
Ö 12.10  
Gilt in Neuköllner Grundschulkantinen die Scharia? Teil II  
Enthält Anlagen
0623/XX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
App „Gesundes Neukölln“ evaluieren  
Enthält Anlagen
0969/XX  
Ö 14.2  
Einhaltung der StVO im Möwenweg  
Enthält Anlagen
0973/XX  
Ö 14.3  
Brexit: Auswirkungen auf Neukölln kompensieren  
Enthält Anlagen
0979/XX  
Ö 14.4  
Kommunales Vorkaufsrecht erweitern, Spekulation verhindern, Leerstand beseitigen  
Enthält Anlagen
0983/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit den anderen Berliner Bezirken über die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Vorkaufsrechts auszutauschen und ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. In diesem Gutachten sollen auch alternative Strategien der Verkehrswertermittlung geprüft werden.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, das kommunale Vorkaufsrecht in all seinen Möglichkeiten vollständig in Anwendung zu bringen.

Kommunale Vorkaufsrechtsfälle sollen über soziale Erhaltungsgebiete hinaus zukünftig auch verstärkt in weiteren Gebietskulissen wie städtebaulichen Erhaltungsgebieten, B-Plangebieten und Sanierungsgebieten geprüft und angewendet werden.

Die Prüfung des kommunalen Vorkaufsrechts soll sich nicht allein auf Wohngebäude beziehen, sondern darüber hinaus Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke einbeziehen. Ebenso soll das Vorkaufsrecht nicht nur für komplette Gebäude, sondern auch für einzelne Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten angewendet werden.

Das BA wird ersucht, sich mit den anderen Berliner Bezirken darüber auszutauschen und ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben.

 

Begründung: Ein Antrag mit sehr ähnlichem Inhalt wurde von der BVV Mitte verabschiedet. Restliche Begründung erfolgt mündlich.

 

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. März 2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich mit den anderen Berliner Bezirken über die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Vorkaufsrechts auszutauschen und ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, dass auch alternative Strategien der Verkehrswertermittlung prüft. Das Bezirksamt Neukölln stand und steht mit den anderen Bezirken sowie der Senatsverwaltung im Austausch das gilt für die politische Ebene wie für die Arbeitsebene. Innerhalb der letzten Wahlperiode hat der Bezirk die Anwendungsmöglichkeiten des Vorkaufsrechts kontinuierlich weiterentwickelt und zahlreiche rechtliche Fragen geklärt. So hat Neukölln mehrere Modelle entwickelt, wie das Vorkaufsrecht auch zu Gunsten anderer Dritter als Städtischer Wohnungsgesellschaften ausgeübt werden kann. Auch Vertragskonstruktionen etwa mit Anteilsverkäufen oder Nießbrauchsrechten wurden rechtlich geprüft. Zuletzt hat Neukölln mit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Fall von zwei Häusern, die per Share Deal veräert wurden, die Anwendungspraxis des kommunalen Vorkaufsrechts erweitert. Im Rahmen von größeren Paketverkäufen, die mehrere Bezirke betrafen, gab es zudem intensive Abstimmungen zwischen den beteiligten Bezirken und Senatsverwaltungen. Unter anderem gab es auch eine gemeinsame Verhandlungskommission, der u.a. ich für die Bezirke angehört habe. Mit der letzten Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Bundesgesetzgeber in § 28 Abs. 3 BauGB die Bestimmungen zum preisreduzierten Vorkaufsrecht angepasst und ist damit grundsätzlich auch einer Forderung des Bezirkes nachgekommen. Eine Reduktion auf den Verkehrswert soll nun schon möglich sein, wenn der „vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert überschreitet“. Die Verkehrswertermittlung ist jedoch formal klar geregelt ist. Für sie ist die „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV)“ heranzuziehen: Sie gilt für die Wertermittlung in der Vorkaufsrechtsprüfung wie für die Wertermittlungen aus anderen Gründen. Diese gesetzliche Neuregelung hätte absehbar dazu geführt, dass das Vorkaufsrecht einfacher preisreduziert hätte ausgeübt werden können. Entsprechende Vorarbeiten zur Nutzung dieser Möglichkeit wurden im Bezirksamt bereits intensiv vorbereitet, als das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2021 der bisherigen Ausübungspraxis Berlins und weiterer Kommunen ein Ende gesetzt hat. Vier noch nicht rechtskräftige Ausübungsbescheide mussten in der Konsequenz vom Bezirksamt aufgehoben werden. Alle seither eingegangenen Kaufverträge haben nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anzulegenden Kriterien nicht dazu geführt, dass eine Vorkaufsrechtsausübung möglich gewesen wäre. Das Vorkaufsrecht in der Intention auch des BVV-Beschlusses wird jedoch dringend weiter gebraucht, um preiswerten Wohnraum zu sichern, Spekulation zu verhindern und Leerstand zu beseitigen. Das Bezirksamt erwartet deshalb von Bundesregierung und Bundestag zügiges Handeln um mindestens die bisherige Ausübungspraxis wieder zu ermöglichen, bestenfalls zu erweitern. Als positives Zeichen bewertet das Bezirksamt in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat im April 2022 auf Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg eine Entschließung an die Bundesregierung verabschiedet hat, um das kommunale Vorkaufsrecht zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums in den sogenannten Milieuschutzgebieten zu stärken.

Ausgehend von den Möglichkeiten des Bezirksamtes, sieht das Bezirksamt den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14.04.2022

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    14.11.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.4 - vertagt
   

vertagt

   
    03.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.18 - vertagt
   

vertagt

   
    05.12.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.8 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    10.01.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 11 - vertagt
   

Der TOP wird verschoben.

   
    14.02.2019 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Frau Aßmann begründet die Intention des Antrags, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung der BVV im Bezirk Mitte und wirbt für Unterstützung des Antrags.

 

Herr Laumann teilt die Zielsetzung, hält eine Umsetzung wie die BVV im Bezirk Mitte dies fordert, jedoch für rechtlich nicht möglich. Er schlägt daher eine Änderung des Antrags vor, welche nachfolgend nur den letzten Satz aufgreift und ergänzt.

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit den anderen Berliner Bezirken über die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Vorkaufsrechts auszutauschen und ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. In diesem Gutachten sollen auch alternative Strategien der Verkehrswertermittlung geprüft werden.“

 

Herr BzStR Biedermann erläutert die bezirklichen Gestaltungsspielräume. Das Vorkaufsrecht ist im BauGB geregelt, der Erwerb einzelner Wohnungen ist darüber ausgeschlossen, so dass ein Rechtsgutachten nicht erforderlich ist. Es braucht rechtliche Regelungen, die seiner Auffassung aber nicht über den Vorkauf möglich sind, der Vorgang im Bezirk Mitte ist ein Sonderfall.

 

Frau Aßmann übernimmt den Änderungsvorschlag von Herrn Laumann. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung.

 

Im Ergebnis wird der Antrag bei Nein der Fraktionen von CDU und AfD mit den Ja-Stimmen der SPD, Grünen und Linken mehrheitlich angenommen.

   
    27.02.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.15 - vertagt
   

vertagt

   
    18.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.29 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit den anderen Berliner Bezirken über die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Vorkaufsrechts auszutauschen und ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. In diesem Gutachten sollen auch alternative Strategien der Verkehrswertermittlung geprüft werden.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD(17), der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der SPD(1) beschlossen.

   
    04.05.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. März 2019 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich mit den anderen Berliner Bezirken über die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Vorkaufsrechts auszutauschen und ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, dass auch alternative Strategien der Verkehrswertermittlung prüft. Das Bezirksamt Neukölln stand und steht mit den anderen Bezirken sowie der Senatsverwaltung im Austausch – das gilt für die politische Ebene wie für die Arbeitsebene. Innerhalb der letzten Wahlperiode hat der Bezirk die Anwendungsmöglichkeiten des Vorkaufsrechts kontinuierlich weiterentwickelt und zahlreiche rechtliche Fragen geklärt. So hat Neukölln mehrere Modelle entwickelt, wie das Vorkaufsrecht auch zu Gunsten anderer Dritter als Städtischer Wohnungsgesellschaften ausgeübt werden kann. Auch Vertragskonstruktionen etwa mit Anteilsverkäufen oder Nießbrauchsrechten wurden rechtlich geprüft. Zuletzt hat Neukölln mit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Fall von zwei Häusern, die per Share Deal veräußert wurden, die Anwendungspraxis des kommunalen Vorkaufsrechts erweitert. Im Rahmen von größeren Paketverkäufen, die mehrere Bezirke betrafen, gab es zudem intensive Abstimmungen zwischen den beteiligten Bezirken und Senatsverwaltungen. Unter anderem gab es auch eine gemeinsame Verhandlungskommission, der u.a. ich für die Bezirke angehört habe. Mit der letzten Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Bundesgesetzgeber in § 28 Abs. 3 BauGB die Bestimmungen zum preisreduzierten Vorkaufsrecht angepasst und ist damit grundsätzlich auch einer Forderung des Bezirkes nachgekommen. Eine Reduktion auf den Verkehrswert soll nun schon möglich sein, wenn der „vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert überschreitet“. Die Verkehrswertermittlung ist jedoch formal klar geregelt ist. Für sie ist die „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)“ heranzuziehen: Sie gilt für die Wertermittlung in der Vorkaufsrechtsprüfung wie für die Wertermittlungen aus anderen Gründen. Diese gesetzliche Neuregelung hätte absehbar dazu geführt, dass das Vorkaufsrecht einfacher preisreduziert hätte ausgeübt werden können. Entsprechende Vorarbeiten zur Nutzung dieser Möglichkeit wurden im Bezirksamt bereits intensiv vorbereitet, als das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2021 der bisherigen Ausübungspraxis Berlins und weiterer Kommunen ein Ende gesetzt hat. Vier noch nicht rechtskräftige Ausübungsbescheide mussten in der Konsequenz vom Bezirksamt aufgehoben werden. Alle seither eingegangenen Kaufverträge haben nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts anzulegenden Kriterien nicht dazu geführt, dass eine Vorkaufsrechtsausübung möglich gewesen wäre. Das Vorkaufsrecht in der Intention auch des BVV-Beschlusses wird jedoch dringend weiter gebraucht, um preiswerten Wohnraum zu sichern, Spekulation zu verhindern und Leerstand zu beseitigen. Das Bezirksamt erwartet deshalb von Bundesregierung und Bundestag zügiges Handeln um mindestens die bisherige Ausübungspraxis wieder zu ermöglichen, bestenfalls zu erweitern. Als positives Zeichen bewertet das Bezirksamt in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat im April 2022 auf Initiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg eine Entschließung an die Bundesregierung verabschiedet hat, um das kommunale Vorkaufsrecht zum Erhalt bezahlbaren Wohnraums in den sogenannten Milieuschutzgebieten zu stärken.

Ausgehend von den Möglichkeiten des Bezirksamtes, sieht das Bezirksamt den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14.04.2022

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 14.5  
Digitalisierung in der BVV  
Enthält Anlagen
0985/XX  
Ö 14.6  
Verkehrslenkende Maßnahmen in der Groß-Ziethener Chaussee  
Enthält Anlagen
0987/XX  
Ö 14.7  
Sucht- und Schuldnerberatungsangebote in der Jugendberufsagentur Berlin  
Enthält Anlagen
0970/XX  
Ö 14.8  
Kleidercontainer Bushaltestelle Vivantes Klinikum  
Enthält Anlagen
0974/XX  
Ö 14.9  
Fußgänger*innenfreundlichkeit beim Aufstellen von E-Auto-Ladesäulen gewährleisten  
Enthält Anlagen
0971/XX  
Ö 14.10  
Straßenbeleuchtung an der Straße 645 sicherstellen  
Enthält Anlagen
0980/XX  
Ö 14.11  
Morusstraße 14  
Enthält Anlagen
0972/XX  
Ö 14.12  
Mehr Photovoltaikanlagen für Neuköllner Gebäude in öffentlicher Hand  
Enthält Anlagen
0984/XX  
Ö 14.13  
Verkehrssicherheit des Durchgangs vom Laubsängerweg zum Ibisweg sicherstellen  
Enthält Anlagen
0975/XX  
Ö 14.14  
Bauen unter fairen Bedingungen – Sozial-nachhaltige Beschaffung von Natursteinen  
Enthält Anlagen
0981/XX  
Ö 14.15  
OA-App erweitern  
Enthält Anlagen
0986/XX  
Ö 14.16  
Verkehrsspiegel an der Kreuzung Wendehalsweg / Rudower Straße  
Enthält Anlagen
0976/XX  
Ö 14.17  
Bauende informieren – Umweltsituation verbessern  
Enthält Anlagen
0982/XX  
Ö 14.18  
Verpackungsmüll  
Enthält Anlagen
0977/XX  
Ö 14.19  
„Schön wie wir“ nur eine Show?!  
Enthält Anlagen
0978/XX  
Ö 14.20  
Über Gefahren von Konsanguinität aufklären, Folgerisiken bekämpfen  
Enthält Anlagen
0658/XX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Schilderirrsinn in Neukölln  
Enthält Anlagen
0615/XX  
Ö 16  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
               
 
 

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