Drucksache - 0988/XX  

 
 
Betreff: Den Volksentscheid "Tempelhofer Feld" einhalten – Die Volksgesetzgebung respektieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BN-AfDBN-AfD
  Fraktionsvorsitzender,
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
14.11.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Entschließung
Änderungsantrag CDU
Änderungsantrag LINKE
Änderungsantrag der Gr.FDP
Änderungsantrag der Grünen
Beschluss

Änderungsantrag der Grünen

Die mit deutlicher Mehrheit der Berliner Bevölkerung im Volksentscheid vom Mai 2014 getroffene Entscheidung gegen eine (Rand-)Bebauung des Tempelhofer Feldes hat Bestand und ist weiterhin zu respektieren.

Bevor weitere Grün- und Freiflächen bebaut und versiegelt werden, die in einer rasant wachsenden Stadt für Klimaschutz, Freizeitbedürfnisse und Gesundheit der Bevölkerung unverzichtbar sind, sollen vorrangig

  • die Inanspruchnahme versiegelter Flächen (Parkhäuser, Parkplätze, überdimensionierte Straßen/Verkehrswege),
  • die Aufstockung einstöckiger Gewerbebauten (Supermärkte etc.)
  • der Ausbau von Dachgeschossen
  • die Aufstockung vorhandener Gebäude

als Potenzial r die Schaffung bzw. Erweiterung von Wohnungsbau geprüft bzw. realisiert werden.

 

Änderungsantrag der Gr. der FDP

Die Möglichkeit von Volksentscheiden ist eine wesentliche Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern auch zwischen den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen die Möglichkeit, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Damit trägt dieses Instrument wesentlich zur Legitimierung des politischen Systems und gegen Politikverdrossenheit bei.

Aus diesem Grund ist es ein skandalöses und demokratisch fragwürdiges Unterfangen, wenn seitens des Berliner Senats der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld aus dem Jahr 2014 bereits jetzt in Frage gestellt wird. Mindestens ebenso skandalös und demokratisch fragwürdig ist der Umgang des Berliner Senats mit dem Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tegel. Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie werden mit Füßen getreten, wenn Regierungen den Willen der Bürgerinnen und Bürger ignorieren. Direkte Demokratie verliert ihre Legitimation, wenn der Berliner Senat sich weigert, ihm nicht genehme Volksentscheide umzusetzen.

Allerdings sind auch Volksentscheide nicht in Stein gemeißelt. So wie eine parlamentarische Entscheidung auf parlamentarischem Weg geändert werden kann, sollten auch Volksentscheide nach einer gewissen Zeit in Frage gestellt werden können. Dies bereits nach einem Zeitraum von vier Jahren zu tun, ist jedoch nicht akzeptabel.

Das Bezirksamt möge sich deshalb beim Berliner Senat für ein Verfahren einsetzen, mit dem Volksentscheide im Rahmen direkter Demokratie nach frühestens 15 Jahren revidiert werdennnen.

Nach 15 Jahren sollte es opportun sein, einen Volksentscheid in Frage zu stellen, wenn dann die Einwohnerzahl noch weiter gestiegen ist und alle Baulücken in Berlin geschlossen sind und es nicht mehr genügend Baugrundstücke gibt oder weil der Berliner Senat es dann endlich geschafft hat, wo auch immer einen funktionierenden Großflughafen mit ausreichender Kapazität fertigzustellen.

Bis dahin sind der Souverän und sein Willen zu achten.

 

 

Änderungsantrag der LINKEN

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Trotz der eindeutigen Entscheidung der Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner am 25. Mai 2014 wird die Bebauung des Tempelhofer Feldes ständig gefordert. Nach wie vor wird das Tempelhofer Feld (THF) von Immobilienspekulanten als mögliches lukratives Renditeobjekt betrachtet.

Die derzeitige Wohnungsnot in Berlin wird von Teilen der Politik als Argument missbraucht, um eine (Rand-)Bebauung des THF doch noch durchsetzen zu können. Zudem wäre mit den ursprünglich auf Neuköllner Seite geplanten Stadtvillen und Luxuswohnungen ohnehin kein Beitrag gegen die Wohnungsnot und für sozialen Wohnungsbau erbracht worden.

Stattdessen wird der Senat aufgefordert, wirksam gegen spekulativen Leerstand vorzugehen und die bezirklichen Verwaltungen in die Lage zu versetzten, den Missbrauch von Wohnraum durch illegale Ferienwohnungen zu unterbinden und das bezirkliche Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten regelmäßig anzuwenden.

Anstatt den Mehrheitswillen der Berlinerinnen und Berliner beim Volksentscheid zu hintergehen, sollte geprüft werden, wie eine Ausweitung der Milieuschutzbestimmungen erreicht werden und wie die Einführung von Mietbegrenzungen auch auf Gewerbemieter Anwendung finden kann.

Die Unterbringung von Geflüchteten in sogenannten Tempohomes war einer Notsituation geschuldet und darf nicht zum Dauerzustand werden. Deshalb sollte diese Unterbringung auf dem THF planmäßig zum Jahresende 2019 beendet werden und die Menschen in normalen Wohnungen untergebracht werden.

Das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit ist wegen seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, der Eigenart und Schönheit seiner Landschaft, seines Nutzens für die Erholung, seiner kulturhistorischen Bedeutung und als Ort Berliner Geschichte, der Luftfahrt und des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus von einmaligem Wert und muss in der derzeitigen Form erhalten bleiben. Insbesondere dem Gedenken an die Opfer und das Leiden im KZ Columbiahaus und den Zwangsarbeitslagern auf dem ehemaligen Flugfeld ist Rechnung zu tragen.

Die Entscheidung der Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner, das THF nicht zu bebauen, ist dauerhaft zu respektieren.

 

Änderungsantrag der CDU:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wir halten es grundsätzlich für angezeigt, fünf Jahre nach dem Volksentscheid über die Zukunft des Tempelhofer Feldes neu darüber zu entscheiden, ob hier dringend erforderlicher Wohnungsbau unter strengen Voraussetzungen ermöglicht werden soll. Im Rahmen einer Randbebauung besteht hier die Chance, in Zusammenarbeit mit den Berliner Hochschulen Ideen für smarte, nachhaltige, sozial und funktional gemischte Zukunftsquartiere zu entwickeln. Dank innovativer Stadtplanung kann hier die Stadt von morgen entstehen. Es ist aber klar, dass große Teile der Fläche des Tempelhofer Feldes dauerhaft als Grünfläche bauplanungsrechtlich zu sichern sind.

 

Das letzte Wort darüber muss allerdings bei den Wählerinnen und Wählern in Berlin liegen. Hierfür sollte das Berliner Abstimmungsgesetz zukünftig um die Möglichkeit einer Volksbefragung ergänzt werden, deren Anwendungsbereich allerdings strikt begrenzt wird auf die Änderung oder Aufhebung von Volksentscheiden bzw. durch Volksentscheide zustande gekommene Gesetze. Eine solche Befragung sollte frühestens fünf Jahre nach einem Volksentscheid möglich sein und nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Abgeordnetenhauses ihr zustimmen. Eine solche Volksbefragung sollte parallel zu öffentlichen Wahlen durchgeführt werden, dann hätte ihr Ergebnis eine gesellschaftlich befriedende Wirkung und würde beispielsweise bei einer neuen Entscheidung über die mögliche Bebauung der Ränder des Tempelhofer Felds zusätzliche Legitimität verschaffen.

 

Ursprung:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Volksentscheid „Tempelhofer Feld“ vom Mai 2014, d.h. das Verbot der Bebauung des Tempelhofer Feldes, ist ohne Wenn und Aber einzuhalten und den Bestrebungen des Berliner Senats - entgegen dieser Volksgesetzgebung - eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes durchzusetzen, ist eine klare Absage zu erteilen.

 

Am 25. Mai 2014 hat sich der oberste Souverän unseres Gemeinwesens, im Rahmen eines gültigen Volksentscheids, mit 64,3 % der abgegebenen Stimmen gegen eine Bebauung des Tempelhofer Feldes ausgesprochen. Das Vorhaben des Berliner Senats, das so zustande gekommene Volksgesetz mit einem Parlamentsgesetz des Abgeordnetenhauses von Berlin aufzuheben, rde auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und wird daher abgelehnt. Allein ein per Volksentscheid beschlossenes Volksgesetz für eine Bebauung wäre daher akzeptabel.

 
 

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