Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0972/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich an der Suche nach einer Lösung zu beteiligen, damit das Gemeinschaftshaus Morusstraße 14 weiter zur öffentlichen Nutzung verfügbar bleibt.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 14. November 2018 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich an der Suche nach einer Lösung zu beteiligen, damit das Gemeinschaftshaus weiter zur öffentlichen Nutzung verfügbar bleibt.
Eigentümerin und Vermieterin des Gemeinschaftshauses in der Morusstraße 14 ist die STADT UND LAND Wohnbauten GmbH. Der Verein Morus 14 e.V. hatte die Räumlichkeiten zum 28.02.2019 aufgrund von Umstrukturierungen der Vereinstätigkeit gekündigt. Die STADT UND LAND Wohnbauten GmbH hatte das Gemeinschaftshaus bislang mietfrei zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Da die öffentliche Förderung des Gebäudes bereits ausgelaufen war, ist die bisherige Zweckbindung nicht mehr gegeben. Dennoch stand auch für die STADT UND LAND Wohnbauten GmbH eine weitere öffentliche Nutzung im Fokus. Das Bezirksamt hatte daher bereits in der Steuerungsrunde des QM-Rollbergsiedlung im Januar 2019 sein Interesse hinterlegt, das Gemeinschaftshaus als sozialen Treffpunkt zu erhalten und hierfür auch die Möglichkeit einer Unterstützung durch Fördermittel in Aussicht gestellt.
Am 04.04.2019 hat das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass alle Schüler*innen der der Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab dem Schuljahr 2019/2020 ein kostenbeteiligungsfreies Mittagessen erhalten sollen. Hierdurch hat die in unmittelbarer Nähe zum Gemeinschaftshaus liegende Regenbogen-Schule eine deutlich erhöhte Zahl an Schüler*innen, welche nun am Schulessen teilnehmen. Die räumlichen Gegebenheiten der Schule lassen eine Mensa in der notwendigen Größe jedoch nicht zu, so dass nach eingehender Prüfung mit allen Beteiligten als einzig verbliebene Möglichkeit die Anmietung von Räumlichkeiten außerhalb der Schule in Frage gekommen ist.
Während der Sitzung des Quartiersrats am 22.05.2019 gab dann die STADT UND LAND Wohnbauten GmbH bekannt, dass das Gemeinschaftshaus für die Schulspeisung der Regenbogen-Schule genutzt werden könne.
Da das Gemeinschaftshaus in unmittelbarer Schulnähe liegt und somit ein pädagogisch begleiteter Hin- und Rückweg gewährleistet werden kann, wurden mit der STADT UND LAND Wohnbauten GmbH Verhandlungen zur Anmietung aufgenommen. Zugleich wurde bei der Senatsverwaltung für Finanzen der notwendige Antrag zur Anmietung gestellt. Vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen für die Anmietung sollte im Gemeinschaftshaus eigentlich bereits ab dem Schuljahr 2019/2020 für die nächsten drei Jahre die Schulspeisung der Regenbogen-Schule erfolgen.
Die Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen zum Antrag auf Anmietung erfolgte nach mehreren Gesprächsrunden allerdings erst im April 2020. Die Verhandlungen zum Abschluss eines Mietvertrags konnten daraufhin konkretisiert und zum Abschluss geführt werden. Der Mietvertrag wurde Mitte August 2020 unterzeichnet.
Das Bezirksamt konnte somit den eigentlichen Tenor des Beschlusses einer weiteren öffentlichen Nutzung nicht umsetzen, sieht den BVV-Beschluss aufgrund der vorgenannten Entscheidungen zur wichtigen Sicherstellung des Schulessens für die Kinder der Regenbogen-Schule gleichwohl als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 10.02.2021 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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