Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1002/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die nachstehend aufgeführten Personen als Mitglieder des Milieuschutzbeirates für die Dauer der bestehenden Wahlperiode.
Mitglieder:
SPD-Fraktion: Herr Peter Scharmberg (ord. Mitglied) Herr Michael Morsbach (stellv. Mitglied)
CDU-Fraktion: Herr Christopher Förster (ord. Mitglied) Herr Gerrit Kringel (stellv. Mitglied)
Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: Herr Bertil Wewer (ord. Mitglied) Herr Wilhelm Laumann (stellv. Mitglied)
Die Linke-Fraktion: Frau Marlis Fuhrmann (ord. Mitglied) Frau Carla Aßmann (stellv. Mitglied)
BN-AfD-Fraktion: Herr Jörg Kapitän (ord. Mitglied) Herr Steffen Schröter (stellv. Mitglied)
Bündnis für bezahlbare Mieten Neukölln: Herr Michael Anker und/oder Herr Andreas Berg
Mieterinnen/Vertreterinnen einer Hausgemeinschaft: Frau Andrea Kaden und/oder Frau Lara Vuynovich
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Berlin und Berlin-Neukölln: Frau Annette Beccard und/oder Herr Dr. Carsten Brückner
EVM Berlin eG: Herr Torsten Knauer und/oder Herr Jörg Kneller
Berliner MieterGemeinschaft e.V.: Herr Hermann Werle
Bezirkliche Mieterberatung durch Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH: Herr Bernd Scherbarth und/oder Frau Iris Meigel
Begründung: Der Milieuschutzbeirat wird neu gegründet. Er soll mit jeder Wahlperiode neu gewählt werden. Der Beirat ist ein Beratungsgremium zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Neukölln.
Es setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der BVV, aus Mieter*inneninitativen, von Eigentümer*innenseite und aus Mieter*innenschutzorganisationen. Diese Mitglieder sind stimmberechtigt. Vom Bezirksamt beauftragte Mieter*innenberatungen werden beratend teilnehmen. Der Beirat tagt zwei Mal jährlich.
Der Milieuschutzbeirat soll das Verwaltungshandeln prüfen und steht dem Bezirksamt beratend zur Seite. Er versucht widerstreitende Interessen abzubilden und verträgliche Lösungen zu finden. Er fordert dazu auf, kreative Ideen von allen Seiten in das Verwaltungshandeln einzubringen. Auf diese Weise begleitet der Beirat das Bezirksamt fachlich und empfiehlt gegebenenfalls Anpassungen. Das Bezirksamt möchte damit Fehlregulierungen vermeiden und sicherstellen, dass die entwickelten Genehmigungskriterien ihr Ziel erreichen.
Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).
Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine
Berlin-Neukölln, den 01.11.2018 Bezirksamt Neukölln von Berlin
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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