Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde die Zahl der neu zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Berlin auf 50 und für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf 11 festgesetzt. Ein möglichst gleicher Anteil von Frauen und Männern ist erwünscht.
Die Amtsperiode beim Verwaltungsgericht Berlin geht vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 19.08.2023 bis 18.08.2028.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Sieht sich jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen individuellen Rechten verletzt, so steht ihm unabhängig von der Art der behördlichen Maßnahmen der Rechtsweg offen. So finden sich heute vor den Verwaltungsgerichten Rechtsstreitigkeiten aus vielen Lebensbereichen. Das im Instanzenzug übergeordnete Oberverwaltungsgericht, hat im Wesentlichen über Berufungen und Beschwerden gegen die Urteile und Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes zu entscheiden.