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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

An der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin wirken ehrenamtliche Richterinnen und Richter neben den dort hauptamtlich beschäftigten Berufsrichterinnen und Berufsrichtern mit. Ihre Tätigkeit ist ein Ehrenamt, das auf eine lange Tradition zurückgeht und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung stärken soll.
Aufgabe der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit (§ 19 der Verwaltungsgerichtsordnung). Sie bringen ihre außerrechtlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Überlegungen in den Entscheidungsprozess ein und ergänzen die stärker juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter.
Amtszeit
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Vor Ablauf dieser Zeit können sie nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen und ohne Zustimmung nur durch Entscheidung eines Gerichts abberufen werden.
Einladung zur Sitzung
Die Einladung erfolgt schriftlich, in Eilfällen auch fernmündlich. Das beigefügte Antwortschreiben ist unverzüglich vollständig ausgefüllt und unterschrieben in dem ebenfalls beigefügten frankierten Rückumschlag zurückzusenden.
Verhinderungen
Nach Bestätigung der Teilnahme an einer Sitzung ist eine Erkrankung sofort – erforderlichenfalls fernmündlich – der Geschäftsstelle anzuzeigen.
Kuren und Erkrankungen, die die Teilnahme an Sitzungen voraussichtlich für längere Zeit verhindern, sind ebenfalls anzuzeigen, auch wenn noch keine Einladung zu einer Sitzung vorliegt.
Urlaubszeiten sollten, wenn möglich, ca. 6-8 Wochen vor Urlaubsbeginn schriftlich der zuständigen Kammer angezeigt werden.
Amtstracht
Gemäß der “Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane” gilt auch für ehrenamtliche Richterinnen und Richter die Verpflichtung zum Tragen einer Amtstracht.
Diese besteht aus einer schwarzen Robe.
Frauen tragen zur Amtstracht eine weiße Bluse, Männer ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte oder Fliege.
Die Roben für ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden in der Amtsmeisterei des Verwaltungsgerichts Berlin im Erdgeschoss des Dienstgebäudes – Zimmer 0203 – ausgegeben und dort nach Ende der Sitzung wieder entgegengenommen.
Entschädigung
Die Entschädigung erfolgt auf Antrag nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Der Antrag ist schriftlich oder mündlich bei der Vergütungs- und Entschädigungsstelle des Verwaltungsgerichts im Erdgeschoss, Zimmer 0408, Telefon: (030) 9014-8612, zu stellen.
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für ehrenamtliche Richterinnen und Richter (gilt nicht für ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Fachkammern des Verwaltungsgerichts Berlin)
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