Am Verwaltungsgericht Berlin gab es seit 1. Oktober 2003 die Einrichtung der Gerichtsmediation.
Dieses besondere Verfahren zur gütlichen Streitbeilegung wurde am 1. Januar 2013 durch die Güteverhandlung vor der Güterichterin bzw. dem Güterichter abgelöst.
Güterichterinnen und Güterichter sind in der Sache nicht entscheidungsbefugt, können aber alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen
(§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 278 Abs. 5 ZPO).