Energie

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Güterichterinnen und Güterichter

Grafik zum Thema Mediation

Am Verwaltungsgericht Berlin gab es seit 1. Oktober 2003 die Einrichtung der Gerichtsmediation.

Dieses besondere Verfahren zur gütlichen Streitbeilegung wurde am 1. Januar 2013 durch die Güteverhandlung vor der Güterichterin bzw. dem Güterichter abgelöst.

Güterichterinnen und Güterichter sind in der Sache nicht entscheidungsbefugt, können aber alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen
(§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 278 Abs. 5 ZPO).

Güterichterinnen und Güterichter am Verwaltungsgericht Berlin

Seit dem 1. November 2006 sind als Mediatoren ausgebildete Richterinnen und Richter neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit mit der Durchführung von Mediationsverfahren aus dem Verwaltungsgericht Berlin betraut. Der Geschäftsverteilungsplan weist sie seit dem 1. Januar 2013 als Güterichterin und Güterichter aus.

Herr Tegtmeier

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, am Verwaltungsgericht Berlin seit 1999,
Fortbildung in gerichtlicher Mediation an der Justizakademie des Landes Brandenburg im Jahr 2011.

Herr Eiling

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, am Verwaltungsgericht Berlin seit 1999,
Ausbildung als Mediator bei der Tenos AG (Hamburg) im Jahr 2006.

Frau Dr. Kiehn

Richterin am Verwaltungsgericht, am Verwaltungsgericht Berlin seit 2019,
Fortbildungen für Güterichter*innen beim GJPA der Länder Berlin und Brandenburg
und der Justizakademie des Landes Brandenburg im Jahr 2022

Frau Johnsen

Richterin am Verwaltungsgericht, am Verwaltungsgericht Berlin seit 2019,
Fortbildungen für Güterichter*innen beim GJPA der Länder Berlin und Brandenburg
und der Justizakademie des Landes Brandenburg im Jahr 2022

Güteverhandlungen vor der Güterichterin oder dem Güterichter

Für die Güteverhandlung kommen grundsätzlich alle beim Verwaltungsgericht Berlin anhängigen Streitverfahren in Betracht.

Wann wird eine Verhandlung durch die Güterichterin oder den Güterichter durchgeführt?

Bei der Güteverhandlung handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren, das auf Anregung seitens der Verfahrensbeteiligten oder auf Initiative der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden oder der Berichterstatterin bzw. des Berichterstatters der Kammer, bei der die Streitsache anhängig ist, zustande kommt und die Zustimmung aller Verfahrensbeteiligen voraussetzt.

Wie läuft die Güteverhandung ab?

Die Güterichterin bzw. der Güterichter führt mit den Verfahrensbeteiligten ein nicht öffentliches, vertrauliches Verhandlungsgespräch. Dieses hat zum Ziel, die hinter dem anhängigen Rechtsstreit stehenden eigentlichen Interessen der Beteiligten zu ermitteln und auf dieser Grundlage eine für alle Beteiligten vorteilhaftere Lösung zu erarbeiten, als sie eine gerichtliche Entscheidung mit sich bringen würde.

Was sind die Vorteile einer Güteverhandlung?

In der Güteverhandlung haben die Beteiligten in besonderem Maße die Gelegenheit, ihr Anliegen ausführlich und persönlich darzulegen. Im Einverständnis der Beteiligten können auch vertrauliche Einzelgespräche geführt werden.

Durch die Güteverhandlung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Ein Termin für die Güteverhandlung kann in aller Regel kurzfristig angesetzt werden, so dass eine Verlängerung des gerichtlichen Verfahrens nicht eintritt.

Nach den bisherigen Erfahrungen der Gerichtsmediation besteht eine hohe Einigungsquote. Die besondere Methode der Konfliktbeilegung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens und erfüllt damit eine originäre Aufgabe der Justiz.