Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz Einzelner gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm oder ihr gemäß Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes der Rechtsweg offen.
Die Rechtsbereiche, mit denen sich das Verwaltungsgericht zu befassen hat, sind beispielsweise das Polizei-, Kommunal-, Schul- und Hochschulrecht, das Beamtenrecht und das sonstige Recht des öffentlichen Dienstes, das öffentliche Bau-und Wohnungsrecht, das Ausländer- und Asylrecht sowie das Straßenverkehrsrecht.
Durch die Wiedervereinigung hat sich der Gerichtssprengel um die Osthälfte der Stadt erweitert. Der Umzug von Bundesministerien in die Bundeshauptstadt hat ebenfalls zu neuen Zuständigkeiten geführt, z.B. für Visa-Sachen.