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Entscheidungsversand

Kopien von Entscheidungen können bei der Pressestelle ausschließlich per E-Mail angefordert werden.
Der Versand ist kostenpflichtig und erfolgt wahlweise
- per Post
- per Telefax oder
- per E-Mail
Bitte geben Sie für die Rechnungsstellung Ihre Postanschrift an.
Übersendung von Entscheidungen per Post oder Telefax
Für jede übersandte Entscheidung wird grundsätzlich eine Gebühr von 12,78 Euro erhoben. Dies gilt auch für Buch- und Fachzeitschriftenverlage.
Übersendung von Entscheidungen per E-Mail oder auf einem Datenträger
Für die Übersendung elektronisch gespeicherter Entscheidungen per E-Mail wird eine Auslagenpauschale von 1,50 Euro je Datei erhoben.
Für die Übersendung elektronisch gespeicherter Dateien auf Datenträgern fällt zusätzlich eine Datenträgerpauschale von 3,00 Euro an.
Ausnahmsweises Absehen von Gebühren
Dient die Erteilung von Entscheidungsabschriften Zwecken, deren Verfolgung überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, so kann von der Erhebung einer Gebühr ausnahmsweise abgesehen werden.
Bis 1998 wurde unterstellt, dass die Anforderung von Entscheidungsabdrucken zur Veröffentlichung durch Verlage stets überwiegend im öffentlichen Interesse liegt.
Heute können auch Verlage nur noch dann von Gebühren für Entscheidungsabschriften befreit werden, wenn sie im Einzelfall nachweisen, dass mit der Anforderung einer Entscheidungsabschrift ein im überwiegenden öffentlichen Interesse liegender Zweck verfolgt wird. Dabei vermittelt der Umstand, dass die Entscheidung veröffentlicht werden soll, für sich genommen kein überwiegendes öffentliches Interesse.
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Verwaltungsgericht Berlin
- Tel.:
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Nahverkehr
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