Klagen und Eilanträge sowie Schriftsätze in Gerichtsverfahren können als elektronische Dokumente über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) rechtswirksam eingereicht werden (§ 55a VwGO).
Seit dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronische Dokumente zu übermitteln. Das Gleiche gilt für andere nach der Verwaltungsgerichtsordnung vertretungsberechtigte Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht (§ 55d VwGO).
Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder von der verantwortlichen Person einfach signiert auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (§ 55a Abs. 3 VwGO). Zu den sicheren Übermittlungswegen zählen insbesondere besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo), besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), OZG-Nutzerkonten („Mein Justizpostfach“) sowie andere durch Rechtsverordnung bundesweit festgelegte Übermittlungswege (§ 55a Abs. 4 VwGO).
Die EGVP-Adresse des Verwaltungsgerichts Berlin lautet:
Verwaltungsgericht BE (safe-sp1-1464243915146-016123557)
Die Einreichung von Klagen, Eilanträgen oder Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und von Schriftsätzen in gerichtlichen Verfahren mit einfacher E-Mail ist nicht möglich!