In der Regel sind die Kosten des Prozesses von den unterlegenen Verfahrensbeteiligten zu tragen.
Wer finanziell nicht in der Lage ist, die möglichen Kosten eines Prozesses zu tragen, dem kann auf Antrag Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Verwaltungsgericht Berlin keine Links (z.B. zur Terminbestätigung) per E-Mail verschickt.
Sollten Sie jedoch eine solche E-Mail erhalten haben, handelt es sich womöglich um Phishing (Betrugsversuch).
Bitte interagieren Sie nicht mit der E-Mail bzw. fragen Sie bei Zweifeln gern telefonisch oder über das Kontaktformular bei uns nach.
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