In der Regel sind die Kosten des Prozesses von den unterlegenen Verfahrensbeteiligten zu tragen.
Wer finanziell nicht in der Lage ist, die möglichen Kosten eines Prozesses zu tragen, dem kann auf Antrag Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Aufgrund einer EGVP-Störung können Nachrichten, die über den elektronischen Rechtsverkehr an die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Berlin geschickt werden, teilweise nicht empfangen werden.
In eilbedürftigen Angelegenheiten wählen Sie bitte andere Kommunikationskanäle.
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1.500,-
78,-
3.000,-
119,-
4.000,-
140,-
5.000,-
161,-
10.000,-
266,-
25.000,-
411,-
200.000,-
1.921,-
500.000,-
3.901,-
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