Phishing-Mail im Namen Berliner Gerichte

Bitte beachten Sie, dass das Verwaltungsgericht Berlin keine Links (z.B. zur Terminbestätigung) per E-Mail verschickt.
Sollten Sie jedoch eine solche E-Mail erhalten haben, handelt es sich womöglich um Phishing (Betrugsversuch).
Bitte interagieren Sie nicht mit der E-Mail bzw. fragen Sie bei Zweifeln gern telefonisch oder über das Kontaktformular bei uns nach.

Barrierefreiheit

Internationales Zeichen für Zugangsmöglichkeit für behinderte Menschen

Besuchereingang

  • Der Besuchereingang des Verwaltungsgerichts Berlin befindet sich in der Kirchstraße 6-7.
  • Es finden Einlasskontrollen statt.
  • Der Zugang ist behindertengerecht, ebenerdig vom Gehweg zu erreichen.

Behindertenparkplätze

  • Vor dem Dienstgebäude Kirchstraße 6-7 stehen 4 Behindertenparkplätze zur Verfügung.
  • Über eine Schräge ist der Besuchereingang zu erreichen.

Aufzüge

  • Sämtliche Aufzüge im Gebäude des Verwaltungsgerichts (Kirchstr. 7) sind rollstuhlgeeignet.
  • 3 Aufzüge befinden sich beim Personaleingang des Verwaltungsgerichts (Kirchstraße 7) und sind ebenerdig vom Besuchereingang aus zu erreichen.
  • Mit den Aufzügen erreichen Sie alle Stockwerke.

Zugänglichkeit innerhalb des Gebäudes

  • Innerhalb des Hauses gibt es Brand- und Rauchschutztüren, die sich nicht selbsttätig öffnen.
  • Um vom Besuchereingang zu den Fahrstühlen zu gelangen, ist bereits eine solche Rauchschutztür zu passieren.
  • Falls zum Öffnen der Türen oder sonstige Hilfe benötigt wird, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsabteilung des Verwaltungsgerichts unter der Telefonnummer 9014 8000

Behindertentoilette

  • Das barrierefreie WC befindet sich im Erdgeschoss gegenüber dem Zimmer 0409.

Spree-Kantine

  • Die Spree-Kantine befindet sich im Gebäudeteil Kirchstraße 7 und ist nur von der Straße aus zu erreichen.

Zugänglichmachung von Dokumenten

Blinde und sehbehinderte Personen haben gemäß § 191a GVG das Recht, zu verlangen, dass ihnen Schriftsätze und andere Dokumente in einem gerichtlichen Verfahren in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren erforderlich ist. Anforderungen und Verfahren richten sich nach der Zugänglichmachungsverordnung.

Verwaltungsgericht Berlin

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