Kein Mietwagenverkehr ohne Betriebssitz (Nr. 13/2024)
02.04.2024
Ohne Betriebssitz kann kein Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen betrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Der Antragsteller ist Inhaber einer vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) erteilten Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit insgesamt zehn Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Kein Mietwagenverkehr ohne Betriebssitz (Nr. 13/2024)