Klage gegen Zahlungen des Landes Berlin an Vivantes unzulässig (Nr. 27/2026)
08.06.2026
Die Klage einer Trägerin gemeinnütziger Kliniken gegen Zahlungen des Landes Berlin an die kommunale Krankenhausgesellschaft Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (Vivantes) ist unzulässig, da der den Zahlungen zugrundeliegende Verwaltungsakt bestandskräftig geworden ist. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die Klägerin wendet sich gegen die Finanzierung von Vivantes durch Ausgleichsleistungen des beklagten Landes auf der Grundlage eines sogenannten Betrauungsaktes. Klage gegen Zahlungen des Landes Berlin an Vivantes unzulässig (Nr. 27/2026)