Tausalz auf Berliner Straßen bleibt verboten (Nr. 3/2026)
04.02.2026
Auf Berliner Straßen darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin weiter kein Tausalz zur Glättebekämpfung eingesetzt werden. Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist die Verwendung von Auftaumitteln zur Bekämpfung der Winterglätte grundsätzlich verboten. Am 30. Tausalz auf Berliner Straßen bleibt verboten (Nr. 3/2026)