Görlitzer Park muss vorerst durchgehend geöffnet bleiben (Nr. 26/2026)
01.06.2026
Die Allgemeinverfügung zur Festlegung von Öffnungszeiten für den Görlitzer Park ist rechtswidrig, weil die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) für den Erlass nicht zuständig war. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Mit Allgemeinverfügung vom 23. Februar 2026 legte die SenMVKU für die in Friedrichshain-Kreuzberg gelegene öffentliche Grün- und Erholungsanlage Görlitzer Park ab dem 1. Görlitzer Park muss vorerst durchgehend geöffnet bleiben (Nr. 26/2026)