Sie müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Anschreiben mit Adresse und Telefonnummer der Antragsteller,
- ggf. Vollmacht des Grundstückseigentümers,
- Lageplan,
- eine exakte Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen mit Material- und Farbangaben, Bauzeichnungen (mind. M. 1:100) und ggf. Detailzeichnungen,
- Bestandspläne oder historische Pläne,
- ferner Fotos (heutiger Zustand, ggf. historische Aufnahmen).
Sie können hierbei auch unser Antragsformular nutzen.
Mit den beantragten Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung – und falls gewünscht, eine vorzeitige Bestätigung des Landesdenkmalamtes für steuerliche Vergünstigung – erteilt ist.
Sollte für die beabsichtigten Baumaßnahmen ein Bauantrag gemäß § 55 Abs. 1 oder 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) oder gemäß § 60a BauO Bln im vereinfachten Genehmigungsverfahren bei der Bauaufsicht erforderlich sein, so sind die o.g. Unterlagen dort mit einzureichen. Die denkmalrechtliche Genehmigung wird Bestandteil der Baugenehmigung. Wir bitten das Exemplar für die Untere Denkmalschutzbehörde entsprechend zu kennzeichnen.
Für Baumaßnahmen, die bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei sind oder dem Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach § 56a BauO Bln unterliegen, ist der Antrag direkt an die Untere Denkmalschutzbehörde zu richten (vergleiche oben).
Denkmalrechtliche Beratungen und Genehmigungen sind gebührenfrei.