Für die Beförderung der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Schule können bei nachgewiesenem Bedarf die Kosten durch das Schulamt übernommen werden.
Die Fahrten zu den Schulen werden durch Fahrdienste durchgeführt, mit denen das Schulamt entsprechende Verträge geschlossen hat. Die Beförderung erfolgt in der Regel in Form einer Sammelfahrt von der Wohnanschrift oder von Sammelpunkten aus.