Schülerbeförderung

Hinweisschild Schulbus

Für die Beförderung der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Schule können bei nachgewiesenem Bedarf die Kosten durch das Schulamt übernommen werden.

Die Fahrten zu den Schulen werden durch Fahrdienste durchgeführt, mit denen das Schulamt entsprechende Verträge geschlossen hat. Die Beförderung erfolgt in der Regel in Form einer Sammelfahrt von der Wohnanschrift oder von Sammelpunkten aus.

Ansprechpartner/in:

  • N.N. (die Stelle ist derzeit nicht besetzt)
    Damit keine Vorgänge verloren gehen wird gebeten jegliche Kommunikation per E-Mail zu führen.

    E-Mail: Schulsport-vertraege@ba-fk.berlin.de

    Unabhängig von der schwierigen Personalsituation ist für alle Anliegen das Anschreiben per E-Mail immer dem Telefon oder persönlichem Erscheinen vorzuziehen, da die Bearbeitung des Antrages die digitale Textform (also per E-Mail) erfordert.

  • Antrag auf Schulwegbeförderung

    PDF-Dokument (261.2 kB) - Stand: 10/2023

  • Datenschutzerklärung Schulwegbeförderung

    PDF-Dokument (202.1 kB) - Stand: 03/2023

Der Antrag wird in der Schule des Kindes abgegeben. Anschließend erfolgt die Prüfung des Einzelfalls. Dabei werden auch Gutachen und Stellungnahmen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und der jeweiligen Schule eingeholt.

Ein Rechtsanspruch auf Schülerbeförderung besteht nicht.