Information zur Ausgabe des „berlinpass-BuT“ und zur kostenlosen Schülerbeförderung

Was ist neu?

Ab dem 01. Februar 2019 kommt es auf die* Länge des Schulweges* bzw. des Weges zur Teilhabeaktivität nicht mehr an.

Ihr Kind kann dann die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen, wenn es eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht oder eine Teilhabeaktivität ausübt.

Auch Kinder ab 6 Jahren können jetzt die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen, auch wenn sie noch keine Schule besuchen. Ein Ticket müssen Sie dann nicht mehr kaufen. Der berlinpass-BuT selbst ist dann das Ticket.

Diese Regelung im BuT gilt aber vorerst nur bis zum 31. Juli 2019. Ab 1. August 2019 sollen alle Schülerinnen und Schüler kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können. Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie dann rechtzeitig von Ihrer Wohngeldstelle.

Was muss ich tun, um die kostenlose Fahrkarte zu erhalten?

Dafür müssen Sie einen Antrag stellen und ein aktuelles Passfoto Ihres Kindes einreichen. Das Antragsformular finden Sie am Ende dieses Hinweistextes oder falls Sie dieses nicht ausdrucken können, bekommen Sie dieses auch in jedem Bürgeramt.

Soweit Sie bereits einen vorhandenen berlinpass-BuT haben und erstmalig die kostenlose Schülerbeförderung ohne Kilometerbegrenzung beantragen, reichen Sie bitte den berlinpass-BuT mit dem Antrag ein.

Wie kann ich mich in Bus und Bahn ausweisen?

Auf dem berlinpass-BuT wird ein roter Aufkleber mit einer Nummer geklebt. Mit diesem Aufkleber gilt der berlinpass-BuT ab 1. August 2018 als Fahrausweis. Es muss nichts weiter mehr mitgenommen werden. Ihr Kind muss selbst nichts mehr bezahlen.

Was passiert, wenn ich ein laufendes Abo mit der BVG bzw. S-Bahn habe?

Nachdem Ihnen die Schülerbeförderung durch die Wohngeldstelle bewilligt wurde, sollten Sie das laufende Abo für das reguläre Schülerticket schnellstmöglich kündigen.

Legen Sie hierfür bei der BVG oder der S-Bahn Berlin den Bescheid der Wohngeldstelle über die Bewilligung der Schülerbeförderung vor. Damit endet das laufende Abo zum Ende des Monats und Sie können das kostenlose Schülerticket dann problemlos nutzen.

Bei rechtzeitiger Vorsprache in der Wohngeldstelle oder dem Bürgeramt und Kündigung des Abos werden Ihnen die ggf. zu viel gezahlten Beträge von der BVG oder der S Bahn Berlin zurückgezahlt.

  • Antrag für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag

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