Was ist neu?
Ab dem 01. Februar 2019 kommt es auf die* Länge des Schulweges* bzw. des Weges zur Teilhabeaktivität nicht mehr an.
Ihr Kind kann dann die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen, wenn es eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht oder eine Teilhabeaktivität ausübt.
Auch Kinder ab 6 Jahren können jetzt die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen, auch wenn sie noch keine Schule besuchen. Ein Ticket müssen Sie dann nicht mehr kaufen. Der berlinpass-BuT selbst ist dann das Ticket.
Diese Regelung im BuT gilt aber vorerst nur bis zum 31. Juli 2019. Ab 1. August 2019 sollen alle Schülerinnen und Schüler kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können. Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie dann rechtzeitig von Ihrer Wohngeldstelle.