Vorbemerkung:
Auf Landesebene sind Leitlinien für Bürger*innen-Beteiligung erarbeitet worden. Sie erweitern und formalisieren in gewissem Grad die gesetzlich vorgeschriebene Bürger*innen-Beteiligung an der Bauleitplanung (§3 BauGB) um die seit Jahren praktizierte ‚informelle‘, nicht gesetzlich geregelte Beteiligung. Die DS/1070/XX sieht die Einführung bezirklicher Leitlinien vor, auf Grundlage der erarbeiteten Ergebnisse. Laut Leitlinien-Broschüre sind insgesamt 6 Instrumente für die Umsetzung aufgeführt. Ein Instrument ist u.a. die Einrichtung von Anlaufstellen auf Landes- und Bezirksebene: https://leitlinien-beteiligung.berlin.de/material/
In der 3. Leitlinien-Werkstatt äußerte sich Rolf Groth, Leiter des Stadtentwicklungsamtes in Neukölln, folgendermaßen: „Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine ganz kurze abschließende, grundsätzliche Bemerkung: Die Leitlinien sollen Planungsprozesse offener und damit demokratischer machen. Unser Demokratiesystem ist darauf ausgerichtet, dass die vom Volk gewählten Vertreter stellvertretend für alle Entscheidungen treffen. Die sogenannte Planungshoheit der Gemeinde ist durch das Grundgesetz garantiert und sichert den politischen Gremien Entscheidungsrechte zu. Im Gegenzug verlangen die Gesetze aber auch, dass unsere Politiker diese Entscheidungen treffen. Bürger*innenbeteiligungs-Richtlinien, die im Einzelfall oder vermehrt dazu führen, dass die eigentlichen Entscheidungsträger sich am Ende nicht mehr trauen, die von ihnen erwarten Entscheidungen zu treffen oder sie durch andere Entscheidungsgremien ersetzen, sind aus meiner Sicht nicht zielführend und auch undemokratisch.“: https://www.youtube.com/watch?v=3FOdx4g-ufI&app=desktop
Vor dem Hintergrund dieser Äußerungen, die dem Ziel der Leitlinien entgegenstehen, zivilgesellschaftlichen Einfluss in der Stadtentwicklung zu erweitern, frage ich das Bezirksamt:
Frage 1:
Wie wird sichergestellt, dass sich das Neuköllner Stadtentwicklungsamt im Rahmen der Einführung und Umsetzung bezirklicher Leitlinien zivilgesellschaftlichen Mitentscheidungsrechten öffnet?
Frage 2:
Sieht die Einführung von bezirklichen Leitlinien auch die Einrichtung einer Anlauf- und Informationsstelle für die Beteiligung von Bürger*innen vor, gemäß der im Epl. 12, Titel 53121, Haushaltsplan von Berlin 2020/21 zur Verfügung gestellten Mittel?