Drucksache - 1496/XX  

 
 
Betreff: Fragerecht der AfD Oppositionspartei wird aus politischer Willkür eingeschränkt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Schröter, SteffenSchröter, Steffen
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.09.2019 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.10.2019 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt 1
Große Anfrage vertagt 2
Große Anfrage zurückgezogen

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchen Gründen wurde am 28.08.2019 das gesetzlich verankerte Fragerecht bei der Großen Anfrage und mündlichen Anfrage der AfD-Fraktion und der AfD-Bezirksverordneten verweigert?
  2. Inwiefern ist die Nichtbeantwortung der Großen und mündlichen Anfragen der AfD- Fraktion durch den Bezirksbürgermeister und den Stadtrat für Stadtentwicklung als Verletzung der in § 11 Absatz 1 des Bezirksverwaltungsgesetz und § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung der BVV Neukölln geregelten Befugnisse der Bezirksverordneten zu werten?
  3. Wie interpretiert das Bezirksamt Neukölln den Paragraphen § 11 Absatz 1 des Bezirksverwaltungsgesetz und 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung der BVV Neukölln, wenn es um die Beantwortungen von Großen und mündlichen Anfragen seitens der AfD-Fraktion und der AfD-Bezirksverordneten handelt?
  4. Inwiefern verletzt das Bezirksamt Neukölln bei der Nichtbeantwortung der Großen und mündlichen Anfragen der AfD-Fraktion und der AfD-Verordneten das Neutralitätsgebot und die im Grundgesetz verankerten Chancengleichheit von Parteien und Fraktionen?
 
 

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