Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1475/XX
Im Juni 2019 meldete die Initiative „Schule in Not“ bei der Berliner Versammlungsbehörde eine Kundgebung vor dem Rathaus Neukölln für den 25.9., 16.30-18 Uhr, an. Dieser Termin wurde uns schriftlich von der Versammlungsbehörde bestätigt. Im August erfuhren wir dann durch Zufall, dass für den gleichen Tag am gleichen Ort eine Image-Veranstaltung der Senatsaußenstelle für Bildung geplant war. Als wir wegen dieser Terminkollision bei der Versammlungsbehörde, dem lokalen Polizeiabschnitt und der Senatsaußenstelle für Bildung nachfragten, ergab sich das folgende Bild: Weder BA noch Senatsaußenstelle hatten der Versammlungsbehörde den Termin gemeldet. Zunächst herrschte Ratlosigkeit, wie nun weiter zu verfahren sei. Ca. 1 Woche später hieß es dann, der Vorplatz des Rathauses Neukölln sei in gewissem Sinne als Teil des Rathauses zu betrachten, da er an zwei Seiten von diesem begrenzt werde. Insofern sei der Vorplatz kein normaler öffentlicher Raum und es würden somit andere Regeln gelten. Es war das erste Mal, dass wir von dieser Einschätzung hörten. Eben diese Einschätzung war auch eine Woche zuvor weder von der Versammlungsbehörde noch dem zuständigen Polizeiabschnitt geäußert worden. Daher ergibt sich für uns die folgende Frage:
Frage 1: Auf Basis welcher Verordnung oder sonstigen rechtlichen Grundlage schränkte das BA unser Recht auf Versammlungsfreiheit ein bzw. wo ist festgehalten, dass der Vorplatz des Rathauses Neukölln kein normaler öffentlicher Raum ist?
Frage 2: Uns ist in Telefonaten mitgeteilt worden, dass die Veranstaltung der Senatsaußenstelle den ganzen Nachmittag und Abend in Anspruch nimmt, konkret von 12-20 Uhr dauern soll. Nun heißt es auf den Flyern zur Veranstaltung, dass sie lediglich bis 17 Uhr geplant ist. Damit hätte unsere Kundgebung leicht am gleichen Tag stattfinden und lediglich ca. 30 Minuten später starten können. Seit wann ist bekannt, dass die Veranstaltung lediglich bis 17 Uhr dauert und warum sind wir bzw. der Anmelder der Kundgebung darüber nicht informiert worden? |
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