Drucksache - 1418/XX  

 
 
Betreff: Keine flächigen Rodungen am Weigandufer durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:Fuhrmann, MarlisPreuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Grünflächenausschuss Anhörung
04.09.2019 
6. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses gemeinsam mit 29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Anhörung
04.09.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung gemeinsam mit 6. öffentliche Sitzung des Grünflächenausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
25.09.2019 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO ff, Grünfl.
Ausschuss Beschluss Grün
Ausschuss Beschluss VTO
Beschluss

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Grünflächenausschuss empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, das Konzept zur Neugestaltung der Promenade unter Orientierung am Bestand an Gehölz- und Wegeflächen so zu überarbeiten, dass auf dem Abschnitt West zwischen Weichselplatz und Wildenbruchpark keine flächigen Rodungen stattfinden.

 

Begründung: Der Weg entlang des Neuköllner Schifffahrtskanals wird von den Anwohnern als Grünstreifen mit deutlichen Pflegedefiziten wahrgenommen. Eine massive Umgestaltung erscheint nicht gerechtfertigt und würde der historischen Promenade und ihrem Gehölzbestand nicht gerecht. Dabei handelt es sich um eine hervorgehobene Wegeverbindung (sogen. Innerer Parkring/Hauptwanderweg), nicht um eine flächige Anlage mit großen Aufenthaltsbereichen.

Besondere Bedeutung kommt dem Erhalt des Gehölzbestandes zu als Schattenspender für Anwohner und Nutzer, als Lebensraum insbes. von Vögeln sowie im Rahmen des Klimaschutzes für eine Temperierung der Innenstadt.

Den Forderungen des Landschaftsgrogrammes zum FNP, z. B. eine Entsiegelung von Flächen anzustreben, könnte durch eine gegenüber der Erstplanung auf ca. 1,80m verringerte Wegebreite entgegengekommen werden. Die Anforderungen nach DIN 18040-3 wären trotzdem erfüllt.

Eine geringere befestigte Wegebreite würde auch eine geringere zu entsorgende/versickernde Wassermenge bedeuten, so dass möglicherweise eine Flächenversickerung ausreichend wäre und auf die Anlegung von Versickerungsmulden verzichtet werden könnte.

 
 

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