Drucksache - 1444/XX  

 
 
Betreff: „Diese eG“ ist keine Option für Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Leppek, RolandFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 3. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Ausschussberatung
12.09.2019 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
25.09.2019 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
30.10.2019 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Ausschussberatung
12.12.2019 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vertagt   
18.02.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.03.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung SuW
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Rücküberweisung ÄA Gr. FDP
Ausschuss vertagt Bempf.1
Ausschuss Beschluss 2
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Textänderung des Antragstellers der Gr.FDP:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Ausübung des Vorkaufsrechts im Rahmen des Milieuschutzes der Seriosität und die finanzielle Situation der Bewerber sorgfältig und gründlich zu prüfen, um zweifelhafte Bewerber wie „Diese e.G.“ vom Vorkaufsrecht auszuschließen.

 

Begründung: Einige Bezirke machen auf inflationäre Weise vom Vorkaufsrecht Gebrauch, so dass sich immer öfter die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dabei wirtschaftlich überfordert fühlen. Auch Wohnungsbaugenossenschaften halten sich bisher trotz der Möglichkeit von Senatszuschüssen zurück. Diese Situation wird von Bewerbern mit unsicherem finanziellen Hintergrund und zweifelhaftem Ruf genutzt, um über das Vorkaufsrecht in den Besitz von Mietshäusern zu kommen. Dabei entsteht für den Bezirk ein hohes finanzielles Risiko. Scheitert der Vorkauf, weil der Erwerber außerstande ist, den Kaufpreis aufzubringen, ist der Bezirk in der Pflicht. Dieses Risiko sollte Neukölln nicht eingehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Vorkaufsrecht im Rahmen des Milieuschutzes nicht zu Gunsten der „Diese eG“ auszuüben.

 

Begründung: Inzwischen machen einige Bezirke auf inflationäre Weise vom Vorkaufsrecht Gebrauch, so dass sich immer öfter die städtischen Wohnungsbaugesellschaften dabei wirtschaftlich überfordert fühlen. Auch die Wohnungsbaugenossenschaften halten sich bisher trotz der Möglichkeit von Senatszuschüssen zurück. In diesem Dilemma haben die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg entschieden, das Vorkaufsrecht für Mietshäuser zu Gunsten der umstrittenen „Diese eG“ auszuüben. Die „Diese eG“ ist in vielerlei Hinsicht höchst problematisch. Sie ist nicht nur unterwandert von ehemaligen Stasi-MitarbeiterInnen sowie aktuellen PolitikerInnen der Linkspartei, sondern sie ist auch nicht in der Lage, seriöse Finanzierungen für den Erwerb der Mietshäuser vorzulegen. Ebenso ist es fraglich, ob die MieterInnen durch die „Diese eG“ wirklich entlastet werden, wenn sie Genossenschaftsanteile in Höhe von € 500 pro Quadratmeter erwerben müssen. Andere Genossenschaften geben ihre Anteile bedeutend günstiger ab. All dies lässt Zweifel an der Seriosität der „Diese eG“ aufkommen. MieterInnen werden durch die Involvierung einer unseriösen Genossenschaft eher verunsichert. Diese Verunsicherung sollte der Bezirk Neukölln betroffenen MieterInnen ersparen. Ob mit oder ohne „Diese eG“ ist das Instrumentarium des Milieuschutzes und des Vorkaufsrechtes in keiner Weise in der Lage, für genügend bezahlbaren Wohnraum in Neukölln und Berlin zu sorgen.

 
 

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